Zusatzversicherungen
Seit 01.01.2004 können auch Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig private Krankenzusatzversicherungen abschließen. Die private Krankenzusatzversicherung baut auf den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf und ergänzt diese bzw. reduziert ihre Eigenbeteiligungen. Eventuelle Mehrkosten, wie zum Beispiel für Zahnersatz können durch diesen Versicherungsschutz zum Teil aufgefangen werden. Auch können Leistungen abgesichert werden, die sonst nur Privatpatienten zustehen. (z.B. Chefarztbehandlung oder Einzelbettbelegung). Der Leistungsumfang variiert durch den jeweiligen Anbieter und Tarif. Die Zahnzusatzversicherung gilt als eine der beliebtesteten Zusatzversicherungen.
Im Bereich der Zusatzversicherungen werden solgende Leistungen abgesichert:
- ambulante Zusatzleistungen
- stationäre Zusatzleistungen und
- Zusatzleistungen für Zahnersatz
Dafür werden unter anderem angeboten
- Zahnzusatzversicherungen
- Krankentagegeldversicherungen
- Krankenhaustagegeldversicherungen
- Auslandskrankenversicherungen
- Pflegezusatzversicherungen
- Sterbegeldversicherungen
Die gängigsten Zusatzversicherungen
Krankentagegeldversicherungen
Bei Erkrankungen, die länger als sechs Wochen andauern, erhalten Versicherte Krankengeld von ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Dieses beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens. Krankentagegeldversicherungen gleichen die Differenz zwischen dem Krankengeld und dem regulären Nettoeinkommen aus. Besonders wichtig ist diese Zusatzversicherung daher für Selbständige und Freiberufler, die kein Krankengeld erhalten.
Krankenhaustagegeldversicherungen
Wer eine Krankenhaustagegeldversicherung abschließt, erhält für alle Tage, an denen er stationär in einem Krankenhaus behandelt wird, einen Tagessatz, um zusätzliche Kosten abzudecken, z.B. Fernsehgebühren.
Krankenhauszusatzversicherung
Durch Abschluss dieser Zusatzversicherung können Patienten bei einer Behandlung im Krankenhaus nahezu die gleichen Leistungen erhalten, wie Privatversicherte, z.B. ein Einzelzimmer oder eine Behandlung durch den Chefarzt.
Auslandskrankenversicherungen
Bei einer ärztlichen Behandlung innerhalb der Europäischen Union übernimmt die Krankenkasse nur die Kosten, die sie für eine vergleichbare Behandlung in Deutschland hätte bezahlen müssen. Für die Kosten einer ärztlichen Behandlung außerhalb der Europäischen Union übernimmt die gesetzliche Krankenkasse keinerlei Kosten.
Diese (übrigen) Kosten sowie die Kosten eines Rücktransports nach Deutschland übernehmen Auslandskrankenversicherung. Wer keine solche Zusatzversicherung hat, muss die Kosten selbst tragen.
Pflegezusatzversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt stets nur einen Teil der Pflegekosten. Pflegebedürftige Personen müssen für die übrigen Pflegekosten daher selbst aufkommen. Diese Deckungslücke sollen private Pflegezusatzversicherungen schließen, die es in drei Ausprägungen gibt:
Bei der Pflegetagegeldversicherung erhalten Versicherte in Abhängigkeit von ihrem Pflegegrad einen festen Tagessatz zur Kostendeckung. Mit der Pflegerentenversicherung wird Pflegebedürftigen eine monatliche Rente gezahlt, unabhängig davon, wer sie pflegt.
Wer eine Pflegekostenversicherung abschließt, bekommt, je nach Vertragsmodell, entweder einen vertraglich vereinbarten Prozentsatz der gesetzlichen Pflegeversicherung zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Versicherung oder ihm werden die Kosten für notwendige Pflegeleistungen vollständig oder teilweise, je nach Tarif, erstattet. In jedem Fall zahlt die Versicherung nur, wenn tatsächlich Pflegekosten entstehen.
Sterbegeldversicherungen
Mit dem Abschluss einer Sterbegeldversicherung können Versicherte die Ausgaben, insbesondere die Beerdigungskosten, im eigenen Todesfall abdecken. Tritt der Todesfall ein, zahlt Versicherung eine fest vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus, um Trauerfeier, Beerdigung sowie Grabpflege zu finanzieren.
Ambulante Zusatzversicherungen
Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, homöopathische Behandlungen, Akupunktur, Behandlungen bei einem Heilpraktiker oder Brillenkosten werden von gesetzlichen Krankenkassen nur bezuschusst oder finanziell gar nicht unterstützt. Einen bestimmten Teil der Kosten müssen Versicherte daher stets selbst übernehmen. Haben sie eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen, können sie sich dieses Geld oder zumindest einen Teil davon anschließend von ihrer privaten Versicherung erstatten lassen.
Vertragspartner für private Zusatzversicherungen
Im Bereich der privaten Zusatzversicherungen gibt es eine Vielzahl von Anbietern. Häufig kooperieren gesetzliche Krankenkassen mit privaten Versicherern. Schließen Versicherte auf diesem Wege eine Zusatzversicherung ab, werden ihnen teilweise Vergünstigungen gewährt. An die Vereinbarungen sind die Versicherten jedoch nicht gebunden, sie können sich zwischen den privaten Anbietern frei entscheiden.