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Vulnerable Gruppen

Vulnerable Gruppen

Als vulnerable Gruppen werden in der Entwicklungsarbeit Menschen bezeichnet, die nicht in der Lage sind, Herausforderungen aus eigener Kraft zu bewältigen. Sie sind von Krisen besonders betroffen.

Wer gehört zu vulnerablen Gruppen?

Armut, politische oder soziale Benachteiligung und fehlender Zugang zu gleichberechtigter Teilhabe können Menschen verletzlich machen. Besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen sind Kinder, Frauen, Flüchtlinge, LGBTQ+ sowie religiöse oder ethische Minderheiten.

Pflege und Unterstützungsbedarf vulnerabler Gruppen

Vulnerabilität geht häufig mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit von Krankheit, Behinderung und Tod einher. Die Betroffenen haben in der Regel einen unsicheren oder beeinträchtigten Zugang zur Teilhabe an der Gesellschaft und leben häufig in beengten oder armen materiellen Verhältnissen. Eine nachhaltige Pflegepolitik bezieht benachteiligte Menschen mit ein. Menschen mit besonderem Pflege- beziehungsweise Unterstützungsbedarf sollen stärker berücksichtigt und Ungleichheiten im Zugang zum Hilfesystem minimiert werden. Pflegepolitik leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität, zum Erhalt und zur Förderung der Autonomie vulnerabler Gruppen.

Vulnerable Gruppen im Pflegebereich

Die folgenden Gruppen mit besonderem Pflege- und Unterstützungsbedarf und ihre Ansätze zur Deckung dieses Bedarfs stehen im Mittelpunkt:

  1.  Pflegebedürftige ältere Menschen mit Migrationshintergrund. Ihnen soll der Zugang zu Pflege- und Unterstützungsangeboten erleichtert werden. Gleichzeitig wird die familiäre Pflege unterstützt. Die Anbieter von Pflege- und Unterstützungsangeboten sollen zudem verstärkt auf sprachliche und kulturelle Unterschiede der Betroffenen eingehen.
     
  2. Pflegebedürftige ältere Menschen, die von Armut bedroht sind und allein leben. Ihnen soll der Zugang zu professioneller Pflege und Unterstützung zum Verbleib in der eigenen Häuslichkeit ermöglicht werden. Beratungsangebote werden zielgruppenspezifisch ausgebaut. Die Betroffenen haben zudem ein Recht auf soziale Teilhabe beziehungsweise Mobilität.
     
  3. Ältere Menschen mit Behinderung, insbesondere mit geistiger Behinderung und Pflegebedarf. Sie haben Anspruch auf Hilfe bei der individuellen Grundpflege und bei der Bewältigung des Alltags. Auch die Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben steht ihnen zu. Darüber hinaus soll ihre Gesundheit gefördert oder zu ihrer Erhaltung beigetragen werden.

Zur Verbesserung der Versorgungssituation der drei vulnerablen Gruppen wurden zielgruppenspezifische Handlungsempfehlungen entwickelt. Pflegebedürftige Menschen mit Migrationshintergrund sollen unter anderem einen besseren Zugang zum Altenpflege- und Betreuungssystem vor Ort erhalten. Alleinlebende ältere Menschen, die von Armut bedroht sind, sollen zudem eine ganzheitliche Beratung in der eigenen Häuslichkeit erhalten. Für ältere Menschen mit Behinderung (insbesondere geistige Behinderung mit Pflegebedarf) sollen die Strukturen für bedarfsgerechtes Wohnen mit Pflege und ambulante Wohn-Pflege-Gemeinschaften gestärkt werden.

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