Verwaltungsrat
Die Träger der Sozialversicherung sind nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert. Der Verwaltungsrat ist zentrales Organ der Selbstverwaltung und vergleichbar mit einem Parlament. Er ist zur Hälfte mit Vertretern der Versicherten und grundsätzlich zur Hälfte mit Vertretern der Arbeitgeber/des Arbeitgebers besetzt, die sich ehrenamtlich engagieren. Ob Arbeitgebervertreter in den Verwaltungsrat gewählt werden bestimmt die Satzung der Krankenkasse. Die Vertreter der Versicherten werden alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialwahl gewählt.
Der Verwaltungsrat hat die Aufgabe alle Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung zu fällen. Das schließt unter anderem den Beschluss der Satzung und die Aufstellung des Haushaltsplan ein. Indem Vertreter der Versicherten gewählt werden, sollen die Belange der Arbeitnehmer gestärkt werden.