Vertragsarzt
Vertragsarzt, auch Kassenarzt genannt, bezeichnet einen Arzt, der im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Behandlung von sozialversicherten Patienten zugelassen ist. Ein Vertragsarzt ist dazu berechtigt, die Kosten der Patientenbehandlung über eine Kassenärztliche Vereinigung (KV) mit den GKVs abzurechnen.
Früher waren Vertragsärzte nur für die Behandlung von Versicherten der Ersatzkassen zuständig, während Kassenärzte die Behandlung im Primärkassenbereich übernahmen. Seit der Gesundheitsreform ist diese Unterscheidung hinfällig, weshalb die beiden Bezeichnungen synonym genutzt werden können.