Versicherungsnehmer
Versicherungsnehmer ist, wer mit einem Versicherer (Versicherungsunternehmen) einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Dies können natürliche Personen oder juristische Personen sein.
Versicherungsnehmer und versicherte Person
In der Regel nimmt der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz, ist also zugleich die versicherte Person. Zwingend ist dies allerdings nicht, denn Versicherungsnehmer und versicherte Person müssen nicht identisch sein. Vielmehr kann der Versicherungsnehmer durch den Versicherungsvertrag auch eine andere Person versichern (begünstigten). Dies ist etwa der Fall, wenn Eltern eine Versicherung zugunsten ihres Kindes abschließen.
Rechte und Pflichten
Als Vertragspartei hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf Versicherungsleistungen, sobald der Versicherungsfall eintritt. Außerdem ist er berechtigt, sämtliche Gestaltungsrechte (zum Beispiel Rücktritt oder Kündigung) auszuüben.
Im Gegenzug für den Versicherungsschutz ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Versicherungsbeitrag zu zahlen. Außerdem treffen ihn verschiedene Obliegenheiten, zum Beispiel die rechtzeitige und korrekte Anzeige des Versicherungsfalls oder die Anzeige von wesentlichen Änderungen der Umstände, die für den Versicherungsvertrag grundlegend sind.