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Verletztengeld

Verletztengeld

Ist ein(e) Versicherte(r) infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufserkrankung arbeitsunfähig, erhält er oder sie zunächst für sechs Wochen eine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Nach Ablauf dieser Zeit haben Krankenversicherte Anspruch auf Krankengeld oder auch Verletztengeld, das im Auftrag des Unfallversicherungsträgers über die Kranken- /Unfallkassen gezahlt wird.

Wer zahlt Verletztengeld?

Krankenversicherte haben den Vorteil, dass ihre Krankenkasse das Verletztengeld im Auftrag der Berufsgenossenschaft für den Träger der Unfallversicherung auszahlt. Sinn des Verletztengeldes ist es, den Ausfall der Einkommenszahlung während der Krankheit auszugleichen und somit den Lebensunterhalt des Versicherten und seiner Angehörigen sicherzustellen.

Wie wird Verletztengeld berechnet?

Das Verletztengeld berechnet sich nach den gleichen Prinzipien wie das Krankengeld. Die Höhe des Verletztengeld beträgt 80 % des Regelentgelts und darf das Netto-Arbeitsentgelt nicht übersteigen. Abgezogen werden davon noch die Beitragsanteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Wer hat Anspruch und ab wann wird gezahlt?

Schüler und Studierende haben auch Anspruch auf die Zahlung des Verletztengeldes, wenn sie bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit einer bezahlten Beschäftigung nachgegangen sind.

Die Zahlung des Verletztesgeldes endet grundsätzlich spätestens mit Ablauf der 78. Woche, allerdings nicht vor Beendigung der stationären Behandlung.

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