Unisex-Tarife
Bis zum 20.12.2012 mussten Versicherte je nach Geschlecht unterschiedliche Tarife bezahlen. Diese Unterscheidung wurde durch die Einführung von Unisex-Tarife aufgehoben. Genau wie in allen anderen Mitgliedstaaten der EU müssen in Deutschland seit dem Verträge Tarife unabhängig vom Geschlecht angeboten werden. Damit änderten sich auch die Tarife in der PKV. Bestehende Versicherungen sind davon allerdings nicht betroffen. Diese Änderung geht auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zurück, der entschieden hatte, dass das Geschlecht bei der Berechnung eines Versicherungstarifs keine Rolle mehr spielen darf.