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Unabhängige Patientenberatung (UPD)

Unabhängige Patientenberatung (UPD)

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) ist eine Einrichtung, die ratsuchenden Verbrauchern und Patienten hinsichtlich ihrer Rechte sowie Gesundheits- und Krankenversicherungsfragen informiert und berät. Damit erfüllt die gemeinnützige GmbH (gGmbH) mit Sitz in Berlin einen gesetzlichen Auftrag gemäß § 65b SGB V im Interesse der Bundesregierung.

Ziel und Aufgabe der UPD Patientenberatung

Ziel der UPD ist eine qualitätsgesicherte, neutrale und kostenfreie Beratung, unabhängig von Krankenkassen, Leistungserbringern und Behörden, um die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken.

Zum gesetzlichen Auftrag gehört außer dem, auf Grundlage der Beratungen und entsprechenden Dokumentationen Probleme im Gesundheitswesen zu erkennen und Bericht zu erstatten, was die Entscheidung des Verbrauchers in Bezug auf die Wahl oder den Wechsel ihrer Krankenversicherung beeinflussen kann.

Geschichte

Als Modellvorhaben unter Beteiligung der Bundesregierung wurde die UPD vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2010 von dem Sozialverband VdK Deutschland, der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) und dem Verbund unabhängige Patientenberatung e.V. (VuP) als Gesellschafter betrieben. Nach der 10-jährigen Modellphase ging die UPD mit Beginn des Jahres 2011 zum Regelangebot über.

Am 31. Dezember 2015 endete die letzte Förderphase, sodass die UPD zum 1. Januar 2016 auf einen neuen Träger überging. Seither übernimmt Sanvartis, ein privater Gesundheitsdienstleister, der unter anderem auch für Krankenkassen tätig ist, die Verbraucher- und Patientenberatung.

Die aktuelle Förderphase wurde im Wege einer Gesetzesänderung auf sieben Jahre verlängert und endet daher im Jahr 2022.

Beratungsangebot

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland bietet ratsuchenden Verbrauchern, Patientinnen und Patienten verschiedene Arten von Patientenberatung an:

Zum einen betreibt die UPD Beratungsstellen in 30 deutschen Städten, in denen eine Vor-Ort-Beratung nach Terminvereinbarung möglich ist. Ein Beratungsmobil der UPD fährt zusätzlich durch 100 Städte. Dort wird ebenfalls eine persönliche Beratung angeboten. Zum anderen ist eine Online-Beratung der Ratsuchenden über die Webseite der UPD möglich.

Alternativ können Patienten und Verbraucher auch ein Beratungstelefon in Anspruch nehmen. Zu gesonderten Zeiten ist die Beratung auch in den Sprachen Russisch, Türkisch und Arabisch möglich. Die UPD bietet zudem eine App an, über die Patienten eine Beratung erhalten und Dokumente an die UPD übermitteln können.

Alle UPD-Beratungsangebote sind kostenlos.

Finanzierung und Trägerschaft

Laut der gesetzlichen Regelung wird die UPD durch den GKV - Spitzenverband gefördert und durch einen Beirat beaufsichtigt. Hinzu kommt eine finanzielle Beteiligung der privaten Krankenversicherungen. Entsprechend der gesetzlichen Vorschrift erfolgt die Vergabe der Fördermittel für eine Laufzeit von sieben Jahre und erfordert einen Nachweis über die Neutralität und Unabhängigkeit der Einrichtung.
In der aktuellen Förderphase stehen der UPD jährlich ca. 9 Millionen Euro zur Verfügung.

Grundlage für ihre Tätigkeit ist das in § 65b SGB V beschriebene Ziel, ein „ein von Kassen und Leistungserbringern unabhängiges Beratungs- und Informationsangebot als Regelleistung aufzubauen".(1)

Ihre reguläre Tätigkeit nahm die Patientenberatung nach einer Modellphase im Jahr 2011 auf, zunächst in gemeinsamer Trägerschaft durch die Verbraucherzentralen, den Sozialverband VdK  und den Verbund unabhängige Patientenberatung e.V. (VuP).

Seit dem 1. Januar 2016 ging die Trägerschaft nach einer Ausschreibung auf den privaten Dienstleister Sanvartis über. Diese Neuvergabe sorgte für Kritik, weil Sanvartis als Callcenter-betreiber im Dienst mehrerer gesetzlicher Krankenkassen (GKV) steht.  

>> Website der Patientenberatung

 

Zitat (1) - http://www.patientenbeauftragte.de/index.php?client=1&lang=1&idcat=14&idart=165/

 

 

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