Überschusseinkunftsarten
Die Einkunftsarten werden im Einkommensteuerrecht in Überschuss- und Gewinneinkunftsarten unterschieden (§ 2 Abs. 2 EStG).
Die Überschusseinkünfte werden ermittelt als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten.
Zu den Überschusseinkunftsarten gehören:
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte, § 22 EStG