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Überschusseinkunftsarten

Überschusseinkunftsarten

Die Einkunftsarten werden im Einkommensteuerrecht in Überschuss- und Gewinneinkunftsarten unterschieden (§ 2 Abs. 2 EStG).

Die Überschusseinkünfte werden ermittelt als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten.

Zu den Überschusseinkunftsarten gehören:

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte, § 22 EStG
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