Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
Das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz TSVG) wurde als gesundheitpolitisches Reformpaket der großen Koalition am 14. März 2019 vom deutschen Bundestag beschlossen. Es tritt am 11. Mai 2019 in Kraft.
Es enthält eine Reihe von Neuregelungen zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung, unter anderem im Bereich der Terminservicestellen, der Mindestsprechstundenzahl, der psychotherapeutischen Akutbehandlung oder der Notdienstversorgung.
Weitere Bereiche betreffen den Festzuschuss für Zahnersatz, die Versorgung mit Heilmitteln und Hilfsmitteln oder die digitale Patientenakte.