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Tertiärprävention

Tertiärprävention

Bei der Tertiärprävention sollen Beeinträchtigungen, hervorgerufen durch eine bereits aktive Erkrankung, verlangsamt, eingedämmt oder abgewendet werden.

Zielstellung der Tertiärprävention

Ziel der Tertiärprävention ist es immer, eventuell mögliche Rückfälle, chronische Verläufe oder Folgeschäden nach akuten Krankheiten, Operationen oder Unfällen zu verhindern oder abzumildern. Der Begriff bezeichnet also weitestgehend alls präventiven Bereiche, die der Rehabilitation zuzuschreiben sind. 

Anbieter von Tertiärprävention

Maßnahmen der Tertiärprävention könne bereits Teil einer ärztlichen Behandlung sein. Meist werden sie ergänzt und fortgeführt beziehungsweise angeboten und durchgeführt von spezialisierten Anbietern wie Sportstudios, Rehazentren und Kureinrichtungen.

Leistungen der Tertiärprävention

Die Maßnahmen der Tertiärprävention zielen immer darauf ab, die Lebensqualität der Betroffenen größtmöglich zu verbessern beziehungsweise die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder zu erhalten. Die bewilligten Maßnahmen setzen immer nach der Genesung ein, um einer Folgeerkrankung oder Chronisierung entgegenzuwirken. 

Die Leistungen zur Tertiärprävention fallen nicht unter § 20 SGB V (Primärprävention). Zu den üblichen und gängigen Maßnahmen der Tertiärprävention gehören etwa:

  •     Kuren und andere stationäre Reha-Aufenthalte
  •     ambulante Heilbehandlungen nach einem Klinikaufenthalt
  •     Rehabilitationssport (Rehasport)

Kostenübernahme für Tertiärprävention

Die Kosten der Maßnahmen zur tertiären Prävention werden sowohl von den Krankenversicherungen als auch die Pflegeversicherungen übernommen.

 

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