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Sterbegeld

Sterbegeld

Bis Ende 2003 bestand in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Anspruch auf Sterbegeld. Dieses verfolgte den Zweck, alle anfallenden Kosten für die Bestattung eines Verstorbenen abzudecken und wurde an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Durch das ab dem 01.01.04 geltende GKV-Modernisierungsgesetz wurde das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen. Die damit entstandene Leistungslücke kann durch eine private Sterbegeldversicherung geschlossen werden.

In bestimmten Fällen wird auch heute noch eine Art Sterbegeld gezahlt. Insbesondere erhalten die Angehörigen eines Beamten bei dessen Tod eine Sterbehilfe. Ihnen wird einmalig das Doppelte, der zu Lebzeiten erhaltenen Dienstbezüge, ausgezahlt. Auch Arbeitgeber können sich zu der Zahlung von Sterbegeld verpflichten, sofern das im Arbeitsvertrag geregelt ist.

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