Sozialwahlen
Die Sozialwahlen sind demokratische Wahlen innerhalb der Selbstverwaltung der Organe der Sozialversicherung.
Aufgabe der Sozialwahlen
Durch die Sozialwahlen soll ein direkte Mitbestimmung der Versicherten und ihrer Arbeitgeber innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung, der Rentenversicherung sowie in der gesetzlichen Unfallversicherung ermöglicht werden. Durch die Ausübung des Wahlrechts werden die gewählten Vertreterinnen und Vertreter in den Selbstverwaltungsgremien als Interessenvertreter von den Versicherten demokratisch legitimiert.
Bedeutung und Turnus der Sozialwahlen
Ausgehend von der Zahl der Wahlberechtigten handelt es sich bei den Sozialwahlen um die drittgrößte Wahl in der Bundesrepublik Deutschland. Gewählt wird per Briefwahl und seit 2023 parallel erstmals auch rein elektronisch. Die wahlberechtigten versicherten Bürgerinnen und Bürger sind zumeist mehrfach stimmberechtigt - und zwar jeweils in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung.
Sozialwahlen finden alle sechs Jahre bei den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung ( Gesetzliche Krankenkassen), der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Unfallversicherung statt. Die nächsten Sozialwahlen werden 2029 stattfinden.