Sozialversicherungsabkommen
Da die Sozialversicherungen und medizinischen Standards der einzelnen Länder differieren, können Länder Sozialversicherungsabkommen miteinander abschließen, um Ausländer im Inland gegenüber der lokalen Bevölkerung nicht zu benachteiligen.
Beispielsweise wird der Gültigkeitsbereich des heimischen Krankenversicherungsschutz durch die europäische Krankenversicherungskarte auf andere Länder der EU ausgeweitet. Zusätzlich bestehen zwischen Deutschland, bzw. der EU, Sozialversicherungsabkommen mit anderen Ländern im europäischen Raum.
Dadurch wird der Krankenversicherungsschutz auch auf Länder ausgeweitet, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind. Durch diese Abkommen der Staaten untereinander soll erreicht werden, dass Leistungen auch durch Versicherungsträger des Vertragslandes gewährt werden. Staatsbürger von Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland besteht, können bei Aufenthalten in Inland medizinisch versorgt werden. Außerdem können Bundesbürgerinnen und -bürger entsprechende Leistungen im Ausland in Anspruch nehmen und ggf. vorhandene Benachteiligungen werden aufgehoben.