Sozialversicherung
Die Sozialversicherung ist eine Art der Versicherung, bei welcher individuelle Risiken wie Krankheit, Armut, Arbeitslosigkeit, Alter oder Unfälle gemeinsam von den Mitgliedern getragen werden. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Sozialversicherung in vielen Fällen als Pflichtversicherung gestaltet.
Zweige der Sozialversicherung
Die heutige Sozialversicherung ist in fünf Zweige gegliedert. Der jüngste davon ist die soziale Pflegeversicherung. Diese wurde erst im Jahr 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung geschaffen.
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
- Unfallversicherung
- Soziale Pflegeversicherung
Historie der Sozialversicherung
Historisch geht sie auf das Sozialversicherungsgesetze des Deutschen Kaiserreichs zurück, die Otto von Bismarck zwischen 1883 und 1889 einführte.
Schon durch das erste Gesetz zur Krankenversicherung der Arbeiter vom 1. Dezember 1883 wurden Leistungen wie Krankengeld, ärztliche Behandlung, Wöchnerinnenunterstützung und Sterbegeld abgesichert.