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Sozialgesetzbuch

Sozialgesetzbuch

Das Sozialgesetzbuch (SGB) umfasst die formellen gesetzlichen Festlegungen im deutschen Sozialrecht und wurde seit den 1970er Jahren schrittweise aufgebaut. Das umfangreiche Gesetzeswerk ist unterteilt in die einzelnen Sozialgesetzbücher SGB I über SGB V bis zu SGB XII. Es dient damit zur Detailregelung der Rechte und Ansprüche der Bürger auf soziale Leistungen.

Inhalte im Sozialgesetzbuch

Das Sozialgesetzbuch enthält die unterschiedlichen Zweige der Sozialversicherung und die Teile des Sozialrechts, die keinen Versicherungscharakter haben. Es gliedert sich in einen allgemeinen und zwölf weitere Teile. Ab 2024 gibt es 13 Bücher, da diese allerdings als Unglückszahl gilt, wird es als SGB XIV eingeführt. Die Paragrafen der einzelnen Teile sind nummeriert und gelten daher jeweils als eigenständige Gesetze. Die einführende und einleitende Bestimmung im ersten Paragrafen des SGB I lautet: „Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten.“ Weiter heißt es, dass es unter anderem dazu beitragen soll, ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen. Das SGB bildet eine Einheit und ist demnach als Ganzes zu interpretieren und anzuwenden.

Gliederung im Sozialgesetzbuch

Die einzelnen Teile des SGB gliedern sich wie folgt:

SGB I   Allgemeiner Teil     (1. Januar 1976)
SGB II  Grundsicherung für Arbeitsuchende  (1. Januar 2005)   
SGB III        Arbeitsförderung  (1. Januar 1998)
SGB IV  Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung  (1. Januar 1977 )  
SGB V   Gesetzliche Krankenversicherung  (1. Januar 1989)   
SGB VI Gesetzliche Rentenversicherung   (1. Januar 1992)
SGB VII   Gesetzliche Unfallversicherung   (1. Januar 1997)
SGB VIII      Kinder- und Jugendhilfe    ( 1. Januar 1991, bzw. 3. 10.1990 Neue BL)
SGB IX   Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen   (1.7. 2001, Neufassung 1.1.  2018 )
SGB X Sozialverwaltungsverfahren und  Sozialdatenschutz  (1. Januar 1983)
SGB XI   Soziale Pflegeversicherung               ( 1. Januar 1995)   
SGB XII  Sozialhilfe                        (1. Januar 2005)  
SGB XIV  Soziale Entschädigung                 (1. Januar 2024)

SGB und Sozialversicherung

Für die Zweige der Sozialversicherung sind folgende Sozialgesetzbücher relevant:

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