Sozialabgaben
Unter dem Begriff Sozialabgaben wird die Gesamtheit der monatlichen Zahlungen innerhalb der einzelnen Zweige der Sozialversicherung zusammengefasst. Im Unterschied zu Steuern handelt es sich bei Sozialabgaben immer um Beiträge auf der Basis von Mitgliedschaften.
Sowohl Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber sowie Selbstständige haben auf der Grundlage des Sozialgesetzgebung sowohl Steuern als auch Sozialabgaben zu leisten. Die Höhe der Beiträge
wird teilweise von den Trägern der einzelnen Zweige der Sozialversicherung in Selbstverwaltung festgelegt. Andererseits gelten für einzelne Beiträge oder Beitragsbestandteile gesetzliche Festlegungen.
Sozialabgaben sind zu großen Teilen Pflichtbeiträge und können nicht abgewählt werden. Wer als Arbeitgeber oder Selbstständiger seine Sozialabgaben in unzureichender Höhe, zu einem verspäteten Zeitpunkt oder gar nicht leistet, kann durch die Finanzbehörden gemahnt und gepfändet werden. Verspätete oder nicht gezahlte Sozialabgaben sind ein Insolvenzgrund und führen zu Sozialschulden.