Sonderkündigungsrecht
Bei Beitragssatzerhöhungen haben gesetzlich Krankenversicherte ein Sonderkündigungsrecht. Im Falle einer Beitragssatzerhöhung können auch Mitglieder, die noch keine 12 Monate bei ihrer bisherigen Krankenkasse versichert waren, mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist wechseln. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch, wenn die Beitragserhöhung im Zuge einer Fusion zwischen zwei oder mehreren Krankenkassen erfolgt.