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SGB V

SGB V

Das Fünfte Sozialgesetzbuch, kurz SGB V, enthält die Regelungen zur Gesetzlichen Krankenversicherung.

Normierung

Normiert werden diese in fast 400 Paragraphen u.a.:

  • Kreis der Versicherten
  • Leistungen der Krankenversicherung (z.B. allgemeine Leistungsregeln, Krankenbehandlung, Krankengeld, Leistungsbeschränkungen, Zuzahlungen)
  • Beziehungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern (z.B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser)
  • Organisation der Krankenkassen (z.B. Errichtung, Auflösung und Schließung einzelner Krankenkassen, Mitgliedschaft in der GKV, Satzungen und Organe der Krankenkassen)
  • Finanzierung (z.B. Beiträge, Verwendung der Mittel, Finanzausgleiche, Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds)
  • Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
  • Datenerhebung, Datenschutz und Löschung von Daten

Geschichte des SGB V

Am 1. Januar 1989 trat das SGB V in Kraft und wird seither regelmäßig geändert bzw. angepasst. Vorgänger war die Reichsversicherungsordnung (RVO), die die von Otto von Bismarck eingeführte Sozialversicherung einheitlich zusammenfasste. Die RVO bestand aus mehreren Büchern, die zwischen 1911 und 1914 in Kraft traten. Vorschriften zur gesetzlichen Krankenversicherung enthielt dabei das Zweite Buch der RVO. Seit 1975 wurde die Reichsversicherungsordnung schrittweise durch die Einführung des SGB abgelöst, welches ebenfalls aus mehreren Büchern besteht, aber, anders als die RVO, über die Sozialversicherung hinaus Regelungen trifft.

Weitere relevante gesetzliche Regelungen

Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung können daneben auch Vorschriften aus dem SGB I (Allgemeiner Teil des Sozialgesetzbuches), dem SGB IV (Allgemeine Vorschriften für die Sozialversicherung) und dem SGB X (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz) relevant sein sowie gegebenenfalls die Regelungen des Sozialgerichtsgesetzes (SGG).

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