Selbstverwaltung
Die Selbstverwaltung stellt ein Grundprinzip innerhalb der deutschen Sozialversicherung dar. Die Träger der einzelnen SV-Zweige fungieren dabei jeweils als selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts also sind diese auch teilweise Angelegenheit des Staates. Für die Ausübung und Gestaltung der Selbstverwaltung bilden sie entsprechende Selbstverwaltungsorgane, die dem Selbstverwaltungsrecht unterliegen.
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Struktur der Selbstverwaltung
Die einzelnen Sozialversicherungsträger führen ihre strukturellen Aufgaben jeweils in finanzieller und organisatorischer Selbstverwaltung, jedoch unter staatlicher Aufsicht, durch. Die genaue Festlegung der Aufgaben erfolgt durch das Sozialgesetzbuch.
Träger der Selbstverwaltung
Als selbstverwaltete Träger innerhalb der Sozialversicherung fungieren Vertreter wie:
- Gesetzliche Krankenkassen - als Träger der gesetzlichen Krankenkassen
- Pflegekassen - als Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung
- Deutsche Rentenversicherung - als Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung
- die Berufsgenossenschaften - als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
- die Agentur für Arbeit - als Träger der Arbeitslosenversicherung
Selbstverwaltung in der GKV
Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es, wie bei allen anderen Sozialversicherungsträgern auch, in der Regel drei Organe: Eine ehrenamtliche Vertreterversammlung, einen ehrenamtlichen Vorstand und einen hauptamtlichen Geschäftsführer. Die Vertreterversammlung gilt als oberstes Gremium.
Demokratie in der GKV-Selbstverwaltung
Die Vertreter der Selbstverewaltung (Verwaltungsrat) der gesetzlichen Krankenkassen werden alle 6 Jahre durch die Sozialwahl von den Versicherten und Arbeitgebern gewählt. In der Regel sind das Beitragszahler, die sich ehrenamtlich in dieser Tätigkeit engagieren. Die Vertreterversammlung wählt den Vorstand und den Geschäftsführer. Außerdem soll der Vorstand über die Selbstverwaltung, also durch die Vertreterversammlung kontrolliert werden.
Selbstverwaltung der Gemeinden
Die Selbstverwaltung der Gemeinden entspricht einer Organisationsform, die auf der kommunalen Ebene stattfindet. Gemeinden haben so die Möglichkeit ihre Angelegenheiten im Falle der Selbstverwaltung eigenständig zu regeln. Die Gemeinden als Mitglieder dieser Körperschaft sind damit unabhängig von Eingriffen seiten des Staates, da ihre Entscheidungen juristisch als gleichwertig zu denen des Bundes gewichtet werden.