Selbstbehalt
Bei vielen privaten Krankenversicherungen gibt es einen Selbstbehalt. Das heißt, dass die versicherte Person die anfallenden Kosten pro Kalenderjahr bis zu einer bestimmten Grenze selbst zu tragen hat. Ist diese Grenze erreicht, übernimmt die private Krankenversicherung alle zusätzlichen Kosten. Dadurch können die monatlichen Beiträge gesenkt werden.
Einige gesetzliche Krankenkassen sehen für ihre freiwilligen Mitglieder einen Wahltarif mit Selbstbehalt vor. Nimmt ein freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung diesen Wahltarif in Anspruch, erhält er von seiner Krankenkasse eine Prämie. Die Satzung der Krankenkasse regelt die Höhe des Selbstbehaltes und der damit verbundenen Beitragsermäßigung, die nicht als Anwendung eines ermäßigten Beitragssatzes auf das Arbeitsentgelt durchgeführt werden darf, sondern durch die Krankenkasse direkt mit dem Mitglied abzurechnen ist.
Prinzipiell ist ein Selbstbehalt dann empfehlenswert, wenn das Risiko eines Schadenfalls selber beeinflusst werden kann.