Schätzerkreis
Der Schätzerkreis wird beim Bundesversicherungsamt (BVA) gebildet und setzt sich aus Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), des BVA und des GKV-Spitzenverbandes zusammen. Vorsitzender ist ein Vertreter des BVA.
Aufgaben des Schätzerkreises
Aufgaben des Schätzerkreises sind in § 220 Abs. 2 SGB V normiert. Dementsprechend bewertet der Schätzkreis auf Grundlage amtlicher Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zunächst, wie sich die Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenkasse sowie die Zahl der Mitglieder und Versicherten im laufenden Jahr entwickelt haben. Auf Basis dieser Einschätzungen stellt der Schätzerkreis anschließend Vermutungen über die Entwicklung dieser Aspekte im Folgejahr an.
Dabei müssen auch aktuelle Schätzungen bezüglich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hinzugezogen werden. Zur Erfüllung dieser Aufgaben kann der Schätzerkreis Experten und Sachverständige zurate ziehen.
Ergebnisse und Prognosen des Schätzerkreises
Die von dem Schätzerkreis abgegebenen Prognosen dienen als Grundlage für die Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages (§ 242a SGB V) durch das BMG, für die Zuteilungen aus dem Gesundheitsfond (§§ 266, 270 SGB V) und für die Durchführung des Einkommensausgleichs (§ 270a SGB V). Gesetzlichen Krankenkassen nützen die Betrachtungen des Schätzerkreises bei ihrer Haushaltsplanung.
Turnus Schätzerkreis
Innerhalb eines Jahres finden mindestens zwei Sitzungen des Schätzerkreises statt, jeweils zum 15. Oktober und 30. März eines jeden Jahres. Für die Zeit zwischen diesen beiden Terminen können Beratungen anberaumt werden.
Zu welchen Ergebnissen der Schätzerkreis gekommen ist, kann Schätztableaus und Berichten entnommen werden. Kommen die Mitglieder zu keinem einheitlichen Ergebnis, werden die verschiedenen Beurteilungen aufgezeichnet.