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Satzung

Satzung

Gesetzliche Krankenkassen sind Körperschaften öffentlichen Rechts. Alle notwendigen Regelungen zur Ausübung ihrer Rolle als Träger der Sozialversicherung werden jeweils in einer Satzung festgeschrieben und niedergelegt.  

Funktion der Satzung einer Krankenkasse

Die Satzung einer Krankenkasse stellt ihre Verfassung als Sozialleistungsträger dar. Mit Hilfe der Satzung schafft sich jede Kasse kraft gesetzlich verliehener Kompetenz ihr Regelwerk. Die Satzung und alle laufenden Änderungen müssen durch die zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Satzungsänderungen werden durch die Gremien der Selbstverwaltung (Verwaltungsrat) beschlossen.  

Inhalte der Satzung einer Krankenkasse

Die Satzungen der Krankenkassen müssen laut SGB V § 194 folgende Bestimmungen enthalten: 

  • Namen und Sitz der Krankenkasse,
  • Bezirk der Krankenkasse und Kreis der Mitglieder,
  • Art und Umfang der Leistungen, soweit sie nicht durch Gesetz bestimmt sind,
  • Festsetzung, Fälligkeit und Zahlung des Zusatzbeitrags nach § 242,
  • Zahl der Mitglieder der Organe,
  • Rechte und Pflichten der Organe,
  • Art der Beschlussfassung des Verwaltungsrates,
  • Bemessung der Entschädigungen für Organmitglieder,
  • jährliche Prüfung der Betriebs- und Rechnungsführung und Abnahme der Jahresrechnung,
  • Zusammensetzung und Sitz der Widerspruchsstelle und
  • Art der Bekanntmachungen.

Veröffentlichung der Satzungen

Die jeweilige Satzung einer gesetzlichen Krankenkasse ist ein öffentliches Dokument und muss allen Versicherten sowie den Medien und Behörden zugänglich gemacht werden.

Auf krankenkasseninfo.de finden Sie die Satzungen der geöffneten gesetzlichen Krankenkassen übersichtlich zudsammengestellt

>> Zu den Satzungen der Krankenkassen

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