Sachleistungen
Versicherte Personen haben in Deutschland Anspruch auf ärztliche Versorgung. Der Umfang der vorgeschriebenen Leistungen ist im Sozialgesetzbuch zu finden. Grundsätzlich kann zwischen Sachleistungen, wie Arznei-, Verband- und Hilfsmittel einerseits und Dienstleistungen, also der ärztlichen Behandlung andererseits, unterschieden werden. Erhält ein Versicherter im Krankheitsfall eine medizinische Leistung, muss er dafür nicht in Vorkasse gehen. Die Praxis oder das Krankenhaus rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Seit 2004 dürfen Krankenkassen auch Kostenerstattungen über Bonusmodelle erproben.