Rentenversicherung
Die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist eine Säule der Sozialversicherung und somit Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Während Arbeitnehmer, die gegen Entgelt beschäftigt sind, in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können sich unter anderem Selbständige freiwillig versichern. Ziel der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Altersvorsorge der Versicherten.
Leistungen der Rentenversicherung
Zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gehören:
- Altersrente
- Erwerbsminderungsrente
- Hinterbliebenenrente
- Rehabilitationsleistungen
Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung
Grundlage der Finanzierung der GRV ist ein Bundeszuschuss sowie der Generationenvertrag, wonach die Erwerbstätigen mit ihren Beiträgen zur Rentenversicherung für die Ansprüche der heutigen Rentner aufkommen. Im Gegenzug erwerben die Beitragszahler einen eigenen Rentenanspruch (Umlageverfahren).
Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung
Der individuelle Beitrag zur Rentenversicherung richtet sich nach dem Beitragssatz und der Höhe des versicherungspflichtigen Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Seit 01.01.2018 liegt der Beitrag bei 18,6 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen hiervon paritätisch jeweils die Hälfte, also je 9,3 Prozent.