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Regelversorgung

Regelversorgung

Die Regelversorgung ist eine Standardversorgung, die von der gesetzlichen Krankenversicherung in verschiedenen medizinischen Bereichen übernommen wird. Sie umfasst notwendige und zweckmäßige Leistungen, die für eine ausreichende Versorgung und Wiederherstellung der Gesundheit erforderlich sind. Die Regelversorgung ist darauf ausgelegt, eine wirtschaftliche und medizinisch sinnvolle Lösung für Patienten bereitzustellen.

Regelversorgung im Zahnbereich

Im zahnmedizinischen Bereich bezeichnet die Regelversorgung die grundlegenden Maßnahmen, die die gesetzliche Krankenkasse für Zahnersatz und zahnärztliche Behandlungen übernimmt. Dazu zählen beispielsweise einfache Kronen, Zahnbrücken und Teilprothesen. Diese Maßnahmen sind auf Funktionalität ausgerichtet, während ästhetische Aufwertungen meist nicht enthalten sind. So wird etwa eine Verblendung im vorderen sichtbaren Bereich übernommen, während eine Vollverblendung bei Backenzähnen als Zusatzleistung zählt und damit nicht Teil der Regelversorgung ist. Für komplexere Lösungen, wie Implantate, müssen Patienten meist selbst aufkommen oder benötigen eine private Zusatzversicherung.

Abdeckung in anderen medizinischen Bereichen

Auch in anderen Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung existiert die Regelversorgung. Sie umfasst hier die Standardversorgung, die aus medizinischer Sicht ausreichend, jedoch nicht luxuriös oder ästhetisch anspruchsvoll ist. In der Orthopädie beispielsweise umfasst die Regelversorgung Standardprothesen und Orthesen, die die Funktionalität wiederherstellen, jedoch keine maßgeschneiderten oder besonders ästhetischen Lösungen bieten.

Im Pflegebereich gehören zur Regelversorgung Pflegehilfsmittel oder Basisversorgungen, die für die Unterstützung im Alltag notwendig sind. Die Krankenkasse übernimmt dabei Leistungen, die das gesetzlich vorgeschriebene Maß erfüllen, aber keine zusätzlichen Komfortleistungen bieten.

Gleichartige und Andersartige Versorgung

Die Regelversorgung kann durch gleichartige und andersartige Versorgungen ergänzt werden. Die gleichartige Versorgung bezeichnet eine Regelversorgung mit zusätzlichen Leistungen, die den gesetzlichen Standard erweitern, wie etwa eine Krone mit einer Verblendung. Die andersartige Versorgung umfasst hingegen komplett andere, meist modernere Behandlungsansätze, wie ein Implantat anstelle einer Brücke im Zahnbereich, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden.

Kosten und Kostenplan

Die Kosten für die Regelversorgung werden vollständig oder anteilig von der Krankenkasse übernommen. Vor Beginn einer Behandlung erstellt der Zahnarzt oder der behandelnde Arzt einen Kostenplan, der den Patienten eine Übersicht über die voraussichtlichen Kosten gibt. Diese richten sich nach der Gebührenordnung und sind an festgelegte Sätze (Festzuschüsse) gebunden. Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, müssen meist privat finanziert oder durch Zusatzversicherungen abgedeckt werden.

Beispiel für Regelversorgung

Ein Beispiel für die Regelversorgung im Zahnbereich ist die Behandlung eines Backenzahns mit einer metallischen Krone. Im orthopädischen Bereich könnte dies die Bereitstellung einer standardisierten Knieprothese sein. In der Pflege wäre es die Bereitstellung von Basis-Pflegehilfsmitteln wie einem einfachen Rollstuhl.

 

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