Regelleistung
Regelleistungen sind die im Gesetz aufgeführten Mindestleistungen der Sozialversicherung. Im Bereich der Krankenversicherung bezeichnet der Begriff diejenigen medizinischen Leistungen, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden müssen.
Inhaltsverzeichnis
Das 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) bildet die gesetzliche Grundlage für den sogenannten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Darüber hinaus können die Krankenkassen die Kosten für weitere Leistungen übernehmen oder bezuschussen, die nicht im Leistungskatalog enthalten sind. Diese zusätzlichen Leistungen (Mehrleistungen) werden als Satzungsleistungen bezeichnet.
Beispiele für GKV-Regelleistungen
- Ärztliche Behandlungen
Ärztliche Behandlungen z. B. bei niedergelassenen Haus- und Fachärzten, die als Vertragsärzte bei den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Dies ist in der Regel am Praxisschild mit der Aufschrift „Alle Kassen“ erkennbar.
- regelmäßige Kontrolluntersuchungen zur Früherkennung und Vorbeugung von Krankheiten
z.B. im Rahmen der Krebsvorsorge, als Check-UP-Untersuchung oder als so genannte "U-Untersuchung" für Kinder und Jugendliche
- Standardimpfungen
Als Standardimpfungen gelten jeweils alle durch die STIKO empfohlenen Impfungen
- medizinische Notfallversorgung
- stationäre Krankenhausaufenthalte
Die Regelleistungen umfassen medizinische Behandlungen sowie Anspruch auf stationäre Krankenpflege sowie Verpflegung und Unterbringung in einem Mehrbettzimmer. Die Versicherten leisten Zuzahlungen.
- Verschreibungspflichtige Medikamente
Kostenübernahme bis zu einer festgelegten Höhe (Festbetrag) für alle verordneten rezeptpflichtigen Arzneimittel, Die Versicherten leisten eine Zuzahlung
- verordnete Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Einlagen, Prothesen )
- Heilmittelbehandlungen ( Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie)
- Zahnärztliche Behandlungen und Versorgung mit Zahnersatz
- Kieferorthopädische Behandlungen
- Psychotherapie
Die Krankenkassen übernehmen bei ärztlich verordneter Psychotherapie je nach Diagnose eine bestimmte Anzahl von Therapiestunden bei einem zugelassenen Therapeuten oder Facharzt. Weiterhin zählen ambulante Erstgespräche im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde sowie stationäre Psychotherapien zu den Regelleistungen.
- Ambulante und Stationäre Rehabilitation (Kuren / Reha)
Die Kassen übernehmen im Rahmen der Regelleistung alle Behandlungen sowie bei stationären Reha-Kuren sowie Eltern-Kind-Kuren auch die Unterkunft und Verpflegung. Die Versicherten leisten eine tägliche Zuzahlung.
- Krankenfahrten und Krankentransporte
Krankenfahrten und Krankentransporte werden übernommen
- wenn sie medizinisch notwendig und ärztlich entsprechend angeordnet sind (Transportschein)
- ohne Transportschein z.B. für Schwerbehinderte und Menschen mit hohem Pflegegrad
- Ambulante Vorsorgekuren
- alle vier Jahre können maximal dreiwöchige ambulante Vorsorgekuren bewilligt werden. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordung. Arzt- und Behandlungskosten werden übernommen, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden bezuschusst.
- Auslandskrankenschutz
- Die Regelleistung für gesetzlich Versicherte umfasst medinische Behandlungen im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems. Dies gilt in allen EU-Staaten sowie Ländern mit, denen die Bundesrepublik Deutschland ein entsprechendes SV-Abkommen geschlossen hat. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes. Die Kostenerstattung umfasst maximal die Höhe entsprechender Erstattungen durch gesetzliche Krankenkassen in Deutschland.