Regelentgelt
Auf der Grundlage des Regelentgelts wird in der gesetzlichen Krankenversicherung das Krankengeld berechnet. Zur Ermittlung des Regelentgelts ist das Arbeitsentgelt im letzten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit maßgeblich. Zu der Berechnung wird mindestens das in den letzten vier Wochen erwirtschaftete Arbeitsentgelt herangezogen, sofern es der Beitragsberechnung unterliegt.