Privatrezept
Privatrezept ( Blaues Rezept)
Für Medikamente und Präparate, deren Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, stellt der Arzt ein sogenanntes Privatrezept aus. Grund dafür kann sein, dass der behandelnde Arzt kein Vertragsarzt ist, es sich um von der Kostenerstattung durch die Kassen ausgeschlossene Medikamente (zum Beispiel Antibabypille) handelt oder das Arzneimittel nicht rezeptpflichtig ist.
Die Kosten für Medikamente, die durch das Privatrezept verordnet werden, müssen Versicherte vollständig selbst tragen.
Ausgestellt werden Privatrezepte in der Regel auf blauem oder weißem Papier, es werden aber auch andere Farben verwendet. Der Aufbau ähnelt meist dem der Kassenrezepte. Eingelöst werden kann ein Privatrezept bis zu drei Monate nach Ausstellung durch den Arzt.