Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung (PKV) in Deutschland ist eine Form der privaten Absicherung für den Krankheits- oder Pflegefall. Zusammen mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bildet sie das duale Krankenversicherungssystem in Deutschland.
Im Gegensatz zur GKV gilt in der PKV das Prinzip der Kostenerstattung. Der Versicherte erhält vom Leistungserbringer, z.B. einem Facharzt, eine Rechnung in Höhe der Behandlungskosten, die der Versicherte begleichen muss. Die Rechnung reicht er anschließend bei seinem privaten Krankenversicherer ein, der anschließend den Rechnungsbetrag auf das Konto des Versicherten überweist. Gleiches gilt für Arzneimittel, deren Kaufpreis der Patient direkt in der Apotheke bezahlt und nach Einreichung des Rezepts von der PKV zurückerstattet bekommt. Häufig erfolgt jedoch keine vollständige Kostenerstattung aufgrund von Selbstbeteiligungen oder nicht erstattungsfähigen Aufwendungen.
Zugangsvoraussetzungen in der PKV
Eine PKV ist nicht für alle Personengruppen frei wählbar. Zugangsberechtigt ist nur, wer nicht der Versicherungspflicht in der GKV unterliegt. Dazu gehören u.a.:
- Selbstständige und Freiberufler
- Beamte
- Studierende, deren Familienversicherung oder studentische Krankenversicherung endet
- Arbeitnehmer, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt
- Personen, deren Einkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze liegt
Darüber hinaus haben auch Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse die Möglichkeit, sogenannte Zusatzversicherungen bei einem privaten Versicherer abzuschließen, um ihr individuelles Leistungsangebot zu erweitern.
Beiträge in der PKV
Im Gegensatz zur GKV sind die Versicherungsbeiträge in der privaten Krankenversicherung abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang und dem individuellen Krankheitsrisiko. Letzteres wird in erster Linie anhand von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Beruf des Versicherten bestimmt. Für zu Beginn der Versicherung bestehende Krankheiten können Risikozuschläge verlangt werden, zu einem späteren Zeitpunkt ist dies jedoch nicht mehr möglich. Das Einkommen des Versicherten spielt bei der Beitragsbemessung in der PKV keine Rolle.