Praxisgebühr
Die Praxisgebühr war eine im zeitraum zwischen 2004 bis 2012 erhobene Form der Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie musste einmal im Quartal von jedem Versicherten entrichtet werden, der einen Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten aufsuchte oder den kassenärztlichen Notdienst in Anspruch nahm.
Für resultierende Folgebehandlungen wurde die Gebühr nicht erhoben. Wer allerdings im selben Quartal ohne Überweisung des behandelnden Arztes beispeilsweise einen Facharzt konsultierte, musste auch an diesen die Praxisgebühr entrichten. Die Höhe der Praxisgebühr betrug jeweils 10 Euro und galt nach der Entrichtung für das gesamte weitere Quartal. Für bestimmte Gesundheitsuntersuchungen (z.B. Krebsvorsorge, einmal jährlich Zahnprophylaxe) wurde keine Praxisgebühr erhoben.
Die Einführung der Praxisgebühr sollte dabei helfen, die Zahl unnötiger Arztbesuche zu verringern und die Inanspruchnahme von Vertragsärzten besser zu strukturieren. Als sich zeigte, dass diese Ziele durch die Praxisgebühr nicht erreicht werden können, wurde sie mit Wirkung vom 1.Januar 2013 wieder abgeschafft.