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Physiotherapie

Physiotherapie

Die Physiotherapie, früher auch Krankengymnastik genannt, umfasst spezielle Trainingsmethoden und Heilmittel. Die Anwendungen sollen sowohl die Bewegungsfähigkeit als auch die Funktionen des Körpers stärken, festigen bzw. wiederherstellen. 

Als Teilbereich der der physikalischen Therapie beinhaltet die Physiotherapie u.a. Anwendungen der manuellen Therapie und der Osteopathie, Massagen sowie Elektrotherapie. Für eine Kostenübernahme von Physiotherapie durch die Krankenkassen ist eine ärztliche Verordnung (Rezept) die Voraussetzung. Dieses erhält man beispielsweise bei

  • Orthopäden
  • Allgemeinärzten und Internisten
  • Chirurgen und Neurologen 
  • Hautärzten und HNO-Ärzte
  • Kieferorthopäden und Zahnärzten

Ziele der Physiotherapie

Das primäre Ziel der Physiotherapie besteht darin, die Beweglichkeit und Leistungsfähigkeit des ganzen Körpers oder spezifischer Körperbereiche zu steigern bzw. zurückzugewinnen. Entsprechend der ärztlichen Verordnung richtet sich der Therapieplan auf Maßnahmen zur

  • Linderung körperlicher Schmerzen
  • Steigerung oder Aufrechterhaltung von Beweglichkeit und koordinativen Fähigkeiten 
  • Muskelaufbau bzw. Erhöhung und Erhalt von Kraft und Ausdauer
  • Verbesserung der Durchblutung und des Stoffwechselsystems

Anbieter physiotherapeutischer Behandlungen

Der Beruf „Physiotherapeut“ zählt sich nicht zu den Heilmittelberufen, obwohl hierbei Heilmittel Verwendung finden. Stattdessen gilt die Physiotherapie als Gesundheitsfachberuf. Eine Behandlung darf daher anbieten, wer vorher eine vom Staat anerkannte physiotherapeutische Ausbildung absolvierte. 

Die Ausbildung zum Physiotherapeuten kann an einer Berufsfachschule geschehen wie auch über einen Bachelorstudiengang an einer Hochschule. Neben dem klassischen Physiotherapeuten können auch ausgebildete Masseure oder medizinische Bademeister entsprechende Behandlungen durchführen.

Prävention durch Physiotherapie

Es müssen nicht erst körperliche Schmerzen oder Beeinträchtigungen vorliegen, um eine ärztlich verordnete Physiotherapie, Osteopathie oder manuelle Therapie zu erhalten. Häufig hilft bereits die vorbeugende Anwendung gegen Muskelverspannungen. In diesen Fällen verfolgt der Physiotherapeut das Ziel, die Beschwerden am Beginn zu mildern und deren Rückkehr vorzubeugen. 

Physiotherapie bei bestehenden Beschwerden und nach eine OP

Falls sich jedoch akute oder bereits chronische Beschwerden einstellen, komplettiert eine Physiotherapie oft eine Reihe verschiedener Behandlungsmaßnahmen. So kann Krankengymnastik nach einem Krankenhausaufenthalt zusammen mit Ergotherapie erteilt werden. 

Ebesos finden sich bei einer Reha physiotherapeutische Maßnahmen, um die körperliche Funktionsfähigkeit zurückzuholen. Dies kann nach einer Operation, bei einem  Bandscheibenvorfall, Rückenschmerzen oder einem Sportunfall geschehen. 

Doch auch ganz klassische Störungen wie Rückenschmerzen oder Probleme mit der Bandscheibe können sich immer wieder einstellen. Eine Physiotherapie-Praxis kann dabei helfen, die Beschwerden zu lindern und vorbeugend wirken. 

Es lassen sich mehrere Behandlungsformen gegen Rückenschmerzen, wie auch bei Beschwerden bei einem Bandscheibenvorfall oder eine OP anwenden. Dazu zählen die Manuelle Therapie, Massagen und Wärmetherapie. Vorher muss aber erst ein Arzt ein entsprechendes Rezept ausstellen.

Physiotherapeutische Therapien auf Rezept

Der Heilmittelkatalog benennt alle verordnungsfähigen Maßnahmen der Physiotherapie. Allerdings erhält man ein Rezept nur dann, wenn für das jeweilige Heilmittel nachweislich auch ein therapeutischer Nutzen vorliegt. Kein Rezept gibt es beispielsweise für Wellnessmassagen oder ein EMS-Training für den elektrische Muskelaufbau. Diese Maßnahmen gehören in den Bereich der allgemeinen Lebensführung uns müssen aus eigener Tasche bezahlt werden.

Als verordnungsfähige Therapie gelten u.a.:

  • Massagen z.B. zur Muskelentspannung und zur Stärkung des Bindegewebes 
  • Bewegungstherapie, wie Chirogymnastik, manuelle Therapien, Krankengymnastik mit Geräten
  • Voll- und Teilbäder sowie Wärme- und Kältetherapie
  • Elektrotherapie
  • Inhalationstherapie

Eine Verordnung kann darüber hinaus auch physiotherapeutische Maßnahmen kombinieren, je nachdem welche Beeinträchtigungen und Schädigungen vorliegen. Eine Kombination kann je nach Indikation z.B. aus Krankengymnastik mit Geräten, manueller Therapie sowie Lymphdrainage und Massagen bestehen. Die Heilmittelkombination muss dabei sowohl zeitlich als auch örtlich angemessen nah erfolgen.

Kostenübernahme und Zuzahlung

Schränken Gelenkschmerzen oder Rückenverspannungen die Bewegungsfähigkeit ein, lohnt sich eine Untersuchung beim Arzt. Die ärztlich ausgestellte Heilmittelverordnung, beispielsweise für eine Massage und eine gerätegestützte Krankengymnastik, lässt sich bei der gesetzlichen Krankenkasse zur Kostenübernahme einreichen.

Die Zuzahlungen liegen bei 10 Euro je Verordnung und einem weiteren Kostenanteil von 10 Prozent der Heilmittelkosten. Sie sind vornehmlich am ersten Behandlungstag zu bezahlen.

Die Zuzahlungen entfallen wenn

  • das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht ist
  • die Belastungsgrenze erreicht ist (2 % des Bruttoeinkommens und 1 % bei chronisch Erkrankten)
  • die Unfallversicherung bei Arbeitsunfall, Wegeunfall bzw. berufsbedingter Erkrankung die Kosten übernimmt

Die Krankengymnastik innerhalb einer Reha oder während einer Krankenhausbehandlung bedarf keiner Verordnung durch den Hausarzt. Heilmittelkosten lassen sich zudem über eine Eingliederungshilfe bei Behinderung oder über die Krankenhilfe finanzieren, sofern Sozialhilfe vorliegt.

Dauer einer Krankengymnastik-Maßnahme

Nach der Verschreibung muss die Behandlung innerhalb der nächsten 28 Tage starten. In welchen weiteren Regelmäßigkeit man sich trifft, können Therapeut und Patient selbstständig festlegen. Allerdings dürfen verschiedene einzelne Behandlungstermine beispielsweise für eine Krankengymnastik, eine Bindegewebsmassage oder manuelle Lymphdrainage nur maximal 14 Tage auseinanderliegen.

Die Gültigkeitsdauer einer Verordnung, gerechnet jeweils ab dem ersten Behandlungstermin, schlüsselt sich wie folgt auf:

  • Verordnungen bis 6 Behandlungseinheiten gelten mit für maximal 3 Monate
  • Verordnungen ab 7 Behandlungseinheiten gelten für maximal 6 Monate 
  • Für längere Zeiträume muss nach dem Stichtag ein Folgerezept verordnet werden. Andernfalls werden weitere Behandlungen privat in Rechnung gestellt.

Das frühere Regelfall-System mit Erst- und Folgeverordnungen entfällt seit einigen Jahren. Stattdessen existiert die sogenannte orientierende Behandlungsmenge. Sie richtet sich nach der jeweiligen Diagnose

Dauer einzelner physiotherapeutischer Einheiten

Der Zeitrahmen für eine Behandlungseinheit hängt zum einen von der verschriebenen Maßnahmen ab. Zum anderen kann die jeweilige Physiotherapie-Praxis den Zeitrahmen mitbestimmen. 

Grundsätzlich darf man folgende Zeiteinheiten erwarten:

  • Krankengymnastik: 15 bis 25 Minuten
  • Massagen: 15 bis 20 Minuten
  • Manuelle Lymphdrainage: 30 bis 60 Minuten
  • Manuelle Therapie: 15 bis 25 Minuten

Oft fallen in diese Zeiteinheiten neben dem Beratungsgespräch in der Physiopraxis auch die Terminvereinbarung. Es besteht zudem die Möglichkeit, zwei Behandlungseinheiten hintereinander zu buchen. Wie oft man eine Praxis für Physiotherapie aufsucht, hängt vom Verlauf der Behandlung ab. 

Manuelle Therapie in der Physiopraxis

Die manuelle Therapie findet Einsatz, wenn Störungen im Bewegungsapparat auftreten. Dies kann geschehen, wenn sowohl die Muskeln und das Nervensystem als auch die Knochen selbst, nicht mehr korrekt im Bereich der Gelenke arbeiten. Durch spezielle Mobilisierungstechniken lassen sich die Störungen im Gelenk- und Muskelbereich gut beseitigen. 

Um eine manuelle Therapie in einer Physiotherapiepraxis anzubieten, braucht es eine entsprechende Ausbildung. Möchte man diese Therapieform in Anspruch nehmen, sollte man sich vorher über die Angebote der Physiopraxis informieren.

Auch Ärzte können eine Manuelle Therapie durchführen, vorausgesetzt, sie besitzen eine Spezialisierung im Bereich Manuelle Medizin bzw. Chirotherapie. Dann lässt sich die Leistung direkt bei der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Eine Physikalische Therapie bei Physiotherapeuten bedarf eines ärztlichen Rezepts. 

Krankengymnastik mit Geräten

Bei der Krankengymnastik mit Geräten liegt das Augenmerk darauf, nach Verletzungen und Störungen körperlicher Funktionen eine den Alltag unterstützende Leistungsfähigkeit wiederzugewinnen. Neben der aktiven Behandlung akuter Beschwerden kann die Krankengymnastik am Gerät auch prophylaktisch dienen. 

Darüber hinaus lassen sich folgende Störungen beheben bzw. vorbeugen:

  • verbesserte Ausdauer mittels Stoffwechseltraining
  • Verbesserung des Herz-/Kreislauf- und Immunsystems 
  • gelenkschonende Bewegungsabläufen mittels Haltungs- und Bewegungsschulung
  • Minimierung und Prophylaxe chronischer Gelenk- und Wirbelsäulenschmerzen

Osteopathie in der Physiotherapie Praxis

Im Unterschied zu Physiotherapie kommen bei der Osteopathie fast nur die Hände und keine Zusatzgeräte zur Anwendung. Häufig setzt man die sanften Druckmethoden der Osteopathie bei Muskelverspannungen ein und Verletzungen im Bereich der Knochen, Muskeln und Bänder. Auch bei Verdauungsproblemen, bei Beschwerden des Kreislaufs und der Atemwege sowie bei durch Stress begründeten Erkrankungen wird häufig Osteopathie verschrieben und empfohlen.

Oft muss man Osteopathiebehandlungen privat bezahlen, da nicht alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen. Daher lohnt sich ein Krankenkassenvergleich, um zu schauen, welche Krankenkasse die Behandlungskosten für Osteopathie anteilig übernimmt.

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Anwendungsbereiche der Sportphysiotherapie 

Die Sportphysiotherapie behandelt Verletzungen und körperliche Probleme, die nach einer sportlichen Aktivität auftreten. Der Physiotherapeut nutzt hierfür u.a. Krankengymnastik, Physikalische Therapie und Trainingstherapie.

Innerhalb der Sportphysiotherapie führen die Physiotherapeuten auch Trainingsbetreuungen durch und gestalten das Training mitunter um. Das Ziel besteht hierbei darin, neben der Minderung der körperlichen Beeinträchtigung, die Bewegungsabläufe zu verbessern.

Besonderheiten der Physikalischen Therapie

Die Physikalische Therapie nutzt die natürlichen Reaktionen des Körper auf äußere Einflüsse durch physikalische Phänomene. Vorrangig besteht das Ziel darin, Schmerzen zu minimieren und die Durchblutung zu animieren. 

Zu den verwendeten äußeren Reizen zählen:

  • Druck sowie Zugkräfte (z.B. durch Massagen)
  • Kälte- und Wärmetherapien mittels Bäder
  • Elektrizität mittels Elektrotherapie
  • Schallwellen durch die Ultraschalltherapie

Neben der Hydro- und Thermotherapie nutzt die Physikalische Therapie zudem Massagen um den Bewegungsapparat und die Gelenke zu unterstützen und zu schützen. Diese führen Masseure mit spezieller Ausbildung durch. Darüber hinaus helfen Vojta Therapie und Bobath Therapie dabei, die Beweglichkeit zu fördern.

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