pflichtversichert
Als pflichtversichert in der Gesetzlichen Krankenversicherung gelten alle Arbeitnehmer, deren Bruttoverdienst unter der Versicherungspflichtgrenze und über der Geringfügigkeitsgrenze liegt.
Was bedeutet pflichtversichert?
Pflichtversicherte haben keine Wahlfreiheit über den Abschluss eines Versicherungsschutzes, weil dieser obligatorisch für sie ist. Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt aber, dass Pflichtversicherte ein Wahlrecht für alle zugelassenen gesetzlichen Krankenkassen in ihrem Bundesland haben.Zu dieser wahlfreiheit gehröt auch die Möglichkeit, einen Krankenkassenwechsel vorzunehmen.
Der Gesetzgeber sorgt mit Pflichtversicherungen für die soziale Absicherung und Gesundheitsschutz von Bürgerinnen und Bürgern. Gleichzeitig wird durch die Pflicht sichergestellt, dass möglichst viele Menschen in die Sozialversicherungssysteme einzahlen.
Wer pflichtversichert ist, definiert das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V).
Pflichtversicherte Arbeitnehmer
Arbeitnehmer mit einem Bruttoverdienst von mindestens 520 Euro (Minijobgrenze) oder maximal 5.550 Euro pro Monat (Versicherungspflichtgrenze) sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie gelten im Gegensatz zu freiwillig Versicherten als pflichtversichert in der Gesetzlichen Krankenversicherung und weiteren zweigen der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung ). Wer pflichtversichert in der GKV ist, hat keine Wahlfreiheit bezüglich des Versicherungssystems und kann sich nicht in einer privaten Krankenkasse versichern.
Eine weitere pflichtversicherte Personengruppe sind freiberufliche Künstler und Publizisten im Haupterwerb, für die eine Versicherungspflicht nach Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) festgestellt wurde.
Weitere pflichtversicherte Personengruppen
Weitere pflichtversicherte Personengruppen sind Rentner mit bestimmten Vorversicherungszeiten, Auszubildende in betrieblicher Ausbildung, nicht privat versicherte Studenten, Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige, Bezieher von Arbeitslosengeld und Bürgergeld (ehemals ALG II oder "Hartz IV", behinderte Menschen, die in einer anerkannten Behindertenwerkstätte arbeiten. Eine weitere pflichtversicherte Personengruppe sind freiberufliche Künstler und Publizisten im Haupterwerb, für die eine Versicherungspflicht nach Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) festgestellt wurde.
Auch alle Personen ohne einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall gelten als pflichtversichert.
Allgemeine Versicherungspflicht
Zu unterscheiden von dem Begriff "pflichtversichert" ist die Allgemeine Versicherungspflicht zur Krankenversicherung, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland seit 2007 gilt. Diese Allgemeine Versicherungspflicht beinhaltet die