Pflegezusatzversicherung
Pflegeversicherungen sind in Deutschland als Teilkaskoversicherungen ausgestaltet. Sowohl die soziale als auch eine private Pflegeversicherung sind von vornherein nicht darauf ausgerichtet, sämtliche, im Pflegefall anfallende Kosten abzudecken. Mit einer Pflegezusatzversicherung können sie sich also umfassender für eine Pflegebedürftigkeit im Alter absichern.
Aufgabe der Pflegezusatzversicherung
Für die sich aus den Leistungen der Pflegeversicherung und den tatsächlich entstandenen Pflegekosten ergebene Differenz müeen Pflegebedürftige selbst aufkommen. Sind sie dazu nicht in der Lage, müssen die Angehörigen die Kosten für die Pflege übernehmen. Eine Pflegezusatzversicherung soll diese „Leistungslücken“ verringern oder sogar gänzlich schließen. Dabei werden drei verschieden Arten der Pflegezusatzversicherung unterschieden:
Ab wann professionelle Pflege beantragen?
Man gilt als Pflegebedürftig, wenn der Betroffene Unterstützung aufgrund einer Krankheit oder Behinderung (im psychischen, kognitiven oder physischen Sinne) für mindestens sechs Monate benötigt. Die Beantragung von Pflege kann auch durch die Angehörigen Erfolgen und bedarf einer Gesundheitsprüfung. Die Pflege der Pflegebedürftigen durch eine Fachkraft kann dabei verschiedene gesundheitliche Bereiche umfassen:
- Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Blasen-und Darmentleerung, Kämmen, Rasieren)
- Ernährung (mundgerechte Zubereitung und Aufnahme der Nahrung)
- Mobilität (Aufstehen und zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung)
- Hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung, Heizen)
Pflegetagegeldversicherung
Mit einer Pflegetagegeldversicherung erhalten Versicherte im Pflegefall einen vertraglich vereinbarten Betrag (Pflegetagegeld), welcher ihnen frei zur Verfügung steht und unabhängig von den tatsächlich entstandenen Pflegekosten ausgezahlt wird.
Versicherer bieten die Pflegetagegeldversicherung mit verschiedenen Tarifen an: Entweder wird ausgehend von einem für den jeweiligen Pflegegrad festgelegten Tagegeld ein prozentualer Anteil für die anderen Pflegegrade vereinbart oder die Höhe des Pflegetagesgeldes wird für die unterschiedlichen Pflegegrade individuell angepasst. Jedenfalls darf das Tagesgeldes eines niedrigeren Pflegegrades das Pflegetagegeld eines höheren Pflegegrads nicht überschreiten.
Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung (Pflege-Bahr; Pflege Riester)
Seit 2013 wird die private Pflegevorsorge durch Zuschüsse vom Staat finanziell gefördert. Wer monatlich mindestens 10 Euro in eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung einzahlt, erhält eine staatliche Zulage von 5 Euro.
Einen Anspruch auf die staatliche Förderung hat jeder, der (gesetzlich oder privat) pflegepflichtversichert ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und noch keine Leistungen der Pflegeversicherung bezogen hat. Vorerkrankungen oder das Einkommen des Versicherten spielen keine Rolle. Für die staatliche Förderung müssen die Pflegezusatzversicherungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. so zum Beispiel muss es sich um eine Pflegetagesgeldversicherung handeln.
Pflegekostenversicherung
Im Rahmen einer Pflegekostenversicherung werden tatsächlich entstandene Kosten der Pflege entsprechend des zuvor vereinbartem Umfangs erstattet, wenn diese beim Versicherer nachgewiesen werden. Dabei werden zwei Tarifvarianten angeboten:
1. Der Versicherer stockt die Leistungen der Pflegepflichtversicherung um einen bestimmten Prozentsatz auf.
2. Es werden die Kosten bis zu einer vertraglich vereinbarten jährlichen Höchstsumme übernommen.
Pflegerentenversicherung
Das Konzept der Pflegerentenversicherung ähnelt dem einer Lebensversicherung. Versicherte zahlen monatliche Prämien oder einen Einmalbetrag ein und sparen dadurch Kapital an. Tritt der Pflegefall ein, erhalten Versicherte lebenslang eine monatliche Pflegerente oder eine Einmalzahlung. Die Höhe des zusätzlichen Einkommens hängt von dem Pflegegrad und den geleisteten Beiträgen ab. Das Geld wird unabhängig von dem tatsächlichen Pflegebedarf ausgezahlt und kann frei verwendet werden.