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Pflegetagegeldversicherung

Pflegetagegeldversicherung

Die zunehmende Alterung der Bevölkerung in Deutschland führt zu einem steigenden Pflegebedarf. Eine private Pflegetagegeldversicherung kann Erwachsene im Alter für den Fall der Pflegebedürftigkeit absichern. Damit können die Pflegekosten, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, weitgehend oder vollständig abgedeckt werden.

Defintition Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung ist eine private Pflegezusatzversicherung. Bei
Vertragsabschluss wird ein monatlicher Beitrag in die Versicherung eingezahlt. Tritt der
Pflegefall ein, erhält der Versicherte monatlich das vereinbarte Pflegetagegeld. Die Höhe der
Ein- und Auszahlungen richtet sich nach dem individuell vereinbarten Versicherungsvertrag.
Eine Sonderform der Pflegetagegeldversicherung ist der 2013 eingeführte Pflege-Bahr. Dabei
handelt es sich um eine staatlich geförderte private Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung.

Wie werden die monatlichen Einzahlungsbeträge festgelegt?

Der Versicherte entscheidet grundsätzlich selbst, wie viel er monatlich für die
Pflegetagegeldversicherung aufwenden möchte. Will er die staatliche Pflege-Bahr-Förderung
von fünf Euro monatlich in Anspruch nehmen, muss der Eigenanteil mindestens zehn Euro
betragen. Die Höhe der monatlichen Beiträge für die Pflegetagegeldversicherung hängt vom
Gesundheitszustand, dem Alter und dem gewünschten Versicherungsumfang ab. Je
gesünder und jünger der Versicherungsnehmer ist, desto niedriger sind die monatlichen
Beiträge. Der Gesundheitszustand wird entweder durch eine Befragung oder durch eine
ärztliche Untersuchung festgestellt. Bei einem frühen Versicherungsbeginn erhöht sich im
Durchschnitt die Summe der Einzahlungsjahre und damit auch der Auszahlungsbetrag. Eine
Pflegetagegeldversicherung ist für Personen, die im Rentenalter möglicherweise nicht über
ausreichende finanzielle Mittel zur Zahlung verfügen, eher weniger zu empfehlen. Wird sie
später gekündigt, erhält der Versicherungsnehmer kein Geld zurück. Bei vielen
Versicherungsanbietern ist trotz eingetretener Pflegebedürftigkeit weiterhin ein monatlicher
Versicherungsbeitrag zu zahlen. Im gesetzlichen Rahmen können die Versicherer zudem die
Beiträge erhöhen, ohne dass die Leistungen im Pflegefall automatisch steigen.
Versicherungsnehmer sollten sich daher eingehend beraten lassen, inwieweit sich die
Pflegetagegeldversicherung für sie lohnt oder ob eine andere Vorsorgeform für sie
empfehlenswert ist, um eine finanzielle Versorgungslücke im möglichen Pflegefall zu
schließen. Diese Beträge erhält der Versicherte als Pflegetagegeld

Bei der Pflegetagegeldversicherung wird dem Versicherungsnehmer im Pflegefall monatlich
ein Pflegetagegeld gezahlt. Die Höhe des Pflegetagegeldes wird in der Regel bei
Vertragsbeginn festgelegt. Beträgt es beispielsweise 30 Euro pro Tag, erhält der Versicherte
monatlich ein Pflegetagegeld von 30 x 30 = 900 Euro. Eine mögliche Dynamik, zum Beispiel
zur Anpassung an die Inflation, kann vereinbart werden.

Die Staffelung der Höhe des Pflegetagegeldes ist individuell mit dem Versicherer
verhandelbar. Der Versicherte kann vereinbaren, dass die Leistung mit zunehmender
Pflegestufe steigt oder zum Beispiel ab Pflegestufe 2 für alle Pflegestufen konstant bleibt.
Zu bedenken ist auch, dass bei steigenden Pflegekosten das anfängliche Pflegetagegeld
möglicherweise nicht mehr ausreicht, um die Versorgungslücke zu schließen. Ist es dem
Versicherten wichtig, dass die Versorgungslücke, wie bei Vertragsabschluss vorgesehen,
vollständig oder zu einem festen Prozentsatz durch das Tagegeld gedeckt wird, sollte über
eine dynamische Anpassung gesprochen werden.
Grundsätzlich ist es schwierig, die Höhe der Versorgungslücke viele Jahre im Voraus zu
berechnen. Zwar gibt es für die aktuellen Jahre Durchschnittswerte, wie hoch die selbst zu
tragenden Kosten je nach Pflegestufe und Pflegeform sind. Unklar ist jedoch, wie sich die
Situation in den nächsten Jahrzehnten entwickeln wird.
Die Auszahlung des Pflegetagegeldes ist bei einigen Versicherern an eine mehrjährige
Wartezeit gebunden. Tritt während der Wartezeit ein Pflegefall ein, kann die Leistung je
nach Ursache der Pflegebedürftigkeit ausgeschlossen sein. Ein unverschuldeter Unfall ist in
der Regel von der Wartezeit ausgenommen. Darüber hinaus ist die Wartezeit häufig
verhandelbar.
 

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