Pflegetagegeldversicherung
Die zunehmende Alterung der Bevölkerung in Deutschland führt zu einem steigenden Pflegebedarf. Eine private Pflegetagegeldversicherung kann Erwachsene im Alter für den Fall der Pflegebedürftigkeit absichern. Damit können die Pflegekosten, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, weitgehend oder vollständig abgedeckt werden.
Defintition Pflegetagegeldversicherung
Die Pflegetagegeldversicherung ist eine private Pflegezusatzversicherung. Bei Vertragsabschluss wird ein monatlicher Beitrag in die Versicherung eingezahlt. Tritt der Pflegefall ein, erhält der Versicherte monatlich das vereinbarte Pflegetagegeld. Die Höhe der Ein- und Auszahlungen richtet sich nach dem individuell vereinbarten Versicherungsvertrag. Eine Sonderform der Pflegetagegeldversicherung ist der 2013 eingeführte so genannnte Pflege-Bahr. Dabei handelt es sich um eine staatlich geförderte private Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung.
Wie werden die monatlichen Einzahlungsbeträge festgelegt?
Der Versicherte entscheidet grundsätzlich selbst, wie viel er monatlich für die Pflegetagegeldversicherung aufwenden möchte. Will er die staatliche Pflege-Bahr-Förderung von fünf Euro monatlich in Anspruch nehmen, muss der Eigenanteil mindestens zehn Euro betragen. Die Höhe der monatlichen Beiträge für die Pflegetagegeldversicherung hängt vom Gesundheitszustand, dem Alter und dem gewünschten Versicherungsumfang ab. Je gesünder und jünger der Versicherungsnehmer ist, desto niedriger sind die monatlichen Beiträge.
Der Gesundheitszustand wird entweder durch eine Befragung oder durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt. Bei einem frühen Versicherungsbeginn erhöht sich im Durchschnitt die Summe der Einzahlungsjahre und damit auch der Auszahlungsbetrag. Eine Pflegetagegeldversicherung ist für Personen, die im Rentenalter möglicherweise nicht über ausreichende finanzielle Mittel zur Zahlung verfügen, eher weniger zu empfehlen. Wird sie später gekündigt, erhält der Versicherungsnehmer kein Geld zurück. Bei vielen Versicherungsanbietern ist trotz eingetretener Pflegebedürftigkeit weiterhin ein monatlicher Versicherungsbeitrag zu zahlen. Im gesetzlichen Rahmen können die Versicherer zudem die Beiträge erhöhen, ohne dass die Leistungen im Pflegefall automatisch steigen. Versicherungsnehmer sollten sich daher eingehend beraten lassen, inwieweit sich die Pflegetagegeldversicherung für sie lohnt oder ob eine andere Vorsorgeform für sie empfehlenswert ist, um eine finanzielle Versorgungslücke im möglichen Pflegefall zu schließen. Diese Beträge erhält der Versicherte als Pflegetagegeld
Bei der Pflegetagegeldversicherung wird dem Versicherungsnehmer im Pflegefall monatlich ein Pflegetagegeld gezahlt. Die Höhe des Pflegetagegeldes wird in der Regel bei Vertragsbeginn festgelegt. Beträgt es beispielsweise 30 Euro pro Tag, erhält der Versicherte monatlich ein Pflegetagegeld von 30 x 30 = 900 Euro. Eine mögliche Dynamik, zum Beispiel zur Anpassung an die Inflation, kann vereinbart werden.
Die Staffelung der Höhe des Pflegetagegeldes ist individuell mit dem Versicherer verhandelbar. Der Versicherte kann vereinbaren, dass die Leistung mit zunehmendem Pflegegrad steigt oder zum Beispiel ab Pflegegrad 2 für alle Pflegegrade konstant bleibt. Zu bedenken ist auch, dass bei steigenden Pflegekosten das anfängliche Pflegetagegeld möglicherweise nicht mehr ausreicht, um die Versorgungslücke zu schließen. Ist es dem Versicherten wichtig, dass die Versorgungslücke, wie bei Vertragsabschluss vorgesehen, vollständig oder zu einem festen Prozentsatz durch das Tagegeld gedeckt wird, sollte über eine dynamische Anpassung gesprochen werden.
Grundsätzlich ist es schwierig, die Höhe der Versorgungslücke viele Jahre im Voraus zu berechnen. Zwar gibt es für die aktuellen Jahre Durchschnittswerte, wie hoch die selbst zu tragenden Kosten je nach Pflegestufe und Pflegeform sind. Unklar ist jedoch, wie sich die Situation in den nächsten Jahrzehnten entwickeln wird.
Die Auszahlung des Pflegetagegeldes ist bei einigen Versicherern an eine mehrjährige Wartezeit gebunden. Tritt während der Wartezeit ein Pflegefall ein, kann die Leistung je nach Ursache der Pflegebedürftigkeit ausgeschlossen sein. Ein unverschuldeter Unfall ist in der Regel von der Wartezeit ausgenommen. Darüber hinaus ist die Wartezeit häufig verhandelbar.