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Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen

Als Pflegesachleistungen werden Tätigkeiten bezeichnet, die im häuslichen oder stationären Wohnumfeld pflegebedürftiger Menschen erbracht werden und bei der zuständigen Pflegekasse abgerechnet werden.

Beispiele für Pflegesachleistungen

Der Begriff der Sachleistung wird hier im Sinne einer Naturalleistung verwendet und meint die eigentliche Pflege. Zu den üblichen Pflegesachleistungen gehören Hilfestellung bei der täglichen Körperpflege, dem Ankleiden oder bei der Haushaltführung. Auch eine unterstützende Alltagsbegleitung im oder außerhalb des häuslichen Umfeldes gehört zu den Pflegesachleistungen. Ebenso kann die Medikamentengabe, beispielsweise durch einen Pflegedienst, als Pflegesachleistung beantragt und abgerechnet werden.    

Erbringer der Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen werden durch geeignete Pflegekräfte beziehungsweise einen Pflegedienst erbracht, die entweder von der Pflegekasse oder bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, mit denen die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat, angestellt sind. Auch Personen aus dem familiären Umfeld können als Pflegepersonen Pflegesachleistungen erbringen und abrechnen.

Pflegesachleistungen durch Einzelpersonen

Auch durch Einzelpersonen, mit denen die Pflegekasse einen Vertrag abgeschlossen hat, kann häusliche Pflegehilfe als Sachleistung erbracht werden. Leistungen der häuslichen Pflege sind auch zulässig, wenn Pflegebedürftige nicht in ihrem eigenen Haushalt gepflegt werden. Sie sind jedoch nicht zulässig, wenn Pflegebedürftige in einer stationären Pflegeeinrichtung gepflegt werden.

Anhebung der Pflegesachleistungen 2024 und 2025

Im Zuge gesetzlicher Änderungen durch das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) erhöhen sich im Jahr 2024 die Pflegesachleistungen. Zunächts ist eine Erhöhung von 5 Prozent angesetzt, das heißt, das Budget für die Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten steigt. Konkret ergeben sich
daraus folgende Beträge:

Pflegegrad 2: Sachleistung 761 Euro pro Jahr 
Pflegegrad 3: Sachleistung 1.432 Euro pro Jahr
Pflegegrad 4: Sachleistung 1.778 Euro pro Jahr
Pflegegrad 5: Sachleistung 2.200 Euro pro Jahr

Auch im Jahr 2025 ist eine weitere Erhöhung der Pflegesachleistungen geplant.

 

 

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