Pflegekasse
Die Pflegekassen sind die Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland. Sie sind rechtlich und organisatorisch eng mit den Krankenkassen verbunden.
Organisation der Pflegekasse
So ist jede gesetzliche Krankenkasse verpflichtet, eine Pflegekasse zu errichten und diese zu verwalten. Alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind automatisch in der dazugehörigen Pflegekasse pflegeversichert.
Beiträge zur Pfegeversicherung
Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden gemeinsam mit den Beiträgen zur Krankenversicherung von der Kranken bzw. Pflegekasse erhoben.
Der Beitragssatz liegt seit 1. Januar 2019 bei 3,05% bzw. bei 3,3% für kinderlose Arbeitnehmer.
Die Arbeitgeber übernehmen ebenso wie bei der Krankenversicherung die Beiträge je zur Hälfte.
Das gilt jeweils für alle Bundesländer außer Sachsen.
Im Freistaat Sachsen gilt seit 1995 ein höherer Beitrag zur Pflegeversicherung für Arbeitnehmer.
Satz Pflegebeitrag | Bundesländer außer Sachsen | Sachsen |
für Arbeitnehmer (mit Kind) | 1,525 % | 2,025 % |
für Arbeitnehmer (ohne Kind) | 1,775 % | 2,275 % |
für Arbeitgeber | 1,525 % | 1,025 % |
Aufgaben der Pflegekasse
- Erbringung von Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegegeld, Pflegesachleistungen etc.)
- Verhinderung von Pflegebedürftigkeit ihrer Versicherten durch Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen
- Angebot von Kursen und Schulungen für Pflegepersonen