Parität
Parität - abgeleitet vom lateinischen paritas für ‚Gleichheit‘ und das dazugehörige Adjektiv paritätisch, bezeichnen in der Sozialversicherung folgenden Sachverhalt:
Die SV-Beiträge werden je zu gleichen Teilen von den entsprechenden Sozialpartnern finanziert.
Das betrifft Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Rentner und Rentenversicherung.
Die paritätische Finanzierung des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung wird zum Jahreswechsel 2019 durch das Versichertenentlastungsgesetz auch auf den Zusatzbeitrag ausgeweitet.