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Naturalleistungen

Naturalleistungen

Die Gesetzliche Krankenversicherung beruht auf dem Sachleistungsprinzip, auch Naturalleistungsprinzip genannt. Dementsprechend erhalten die Versicherten sämtliche Leistungen von ihrer Krankenkasse grundsätzlich nicht als Geldleistung, sondern als Sach- oder Dienstleistung (Naturalleistung).

Durch den Erhalt von Naturalleistungen erfolgt die medizinische Versorgung bargeldlos und ohne, dass Versicherte für Arzt- oder Krankenhausleistungen in Vorkasse treten müssen. Stattdessen sind die Krankenkassen per Gesetz verpflichtet, ihren Versicherten notwendige Naturalleistungen zur Verfügung zu stellen.

Aus diesem Grund schließen sie Verträge mit Leistungserbringern, wie z.B. Vertragsärzten, Vertragszahnärzten, Krankenhäusern, Arzneimittelherstellern und Pflegediensten. Erbrachte Leistungen werden anschließend zwischen Krankenkasse und Leistungserbringer abgerechnet.

Auf welche Leistungen im Einzelnen Anspruch besteht, regelt das Fünfte Sozialgesetzbuch SGB V.

 

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