Monistik
Im Gesundheitswesen beschreibt der Begriff Monistik ein Finanzierungsprinzip für Krankenhäuser. Demnach liegt die Entscheidungs- und Finanzierungsverantwortung für die laufenden Betriebskosten und Investitionen allein bei den Krankenkassen, da sie die Kostenträger der Krankenhäuser sind.
Mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) von 1972 wurde eine schrittweise Umgestaltung der Finanzierung von der Monistik zur Dualistik angestrebt. Demnach sind die einzelnen Bundesländer für die Investitionskosten der Krankenhäuser zuständig, sofern diese in das Investitionsprogramm des Landes aufgenommen wurde. Finanzierungsträger der Betriebskosten bleibt das Krankenhaus, das von den Krankenkassen finanziert wird.
Da das dualistische Finanzierungssystem nicht unumstritten ist, wurde eine schrittweise Rückkehr zur monistischen Krankenhausfinanzierung bereits mehrfach diskutiert, gesetzlich jedoch bisher nicht umgesetzt.