Mindestbemessungsgrenze
Die Mindestbemessungsrenze ist ein Richtwert bei der Ermittlung des monatlich zu leistenden Krankenkassenbeitrags für Selbstständige und Freiberufler.
GKV und Mindestbemessungsgrenze
In der GKV wird der zu entrichtende Beitrag zur Krankenversicherung auf Grundlage des Einkommens ermittelt. Die Mindestbemessungsgrenze legt dabei eine Mindesthöhe des für die Beitragsbemessung zu berücksichtigenden monatlichen Bruttogewinnes fest. Liegt der real erzielte Gewinn unter diesem Wert, wird dennoch der Wert der Mindestgrenze herangezogen.
Mindestbemessung für Selbstständige
Für hauptberuflich Selbständige wird das Einkommen nur innerhalb einer bestimmten Grenze herangezogen. Die Mindestbemessungsgrenze markiert dabei die untere Grenze des Einkommens, das bei der Berechnung mindestens zugrunde gelegt wird. Personen, deren Einkommen unterhalb dieser Mindestbemessungsgrenze liegt, werden bei der Beitragsberechnung so behandelt, als würden sie dieses Mindesteinkommen haben und zahlen damit den Mindestbeitrag. Es handelt sich quasi um ein fiktives Mindesteinkommen.
Gegenstück zur Mindestbemessungsgrenze ist die Beitragsbemessungsgrenze als obere Einkommensgrenze, die herangezogen wird, wenn ein Höchstbeitrag in einer Krankenkasse ermittelt werden soll.
Aktuelle Höhe der Mindestbemessungsgrenze
Mindestbemessungsgrenze 2024
- Mindestbemessungsgrenze 1178,33 EUR
Mindestbemessungsgrenze 2023
- Mindestbemessungsgrenze 1131,67 EUR
Mindestbemessungsgrenze 2022
- Mindestbemessungsgrenze 1096,67 EUR
Mindestbemessungsgrenze 2021
- Mindestbemessungsgrenze 1096,67 EUR
Mindestbemessungsgrenze 2020
- Mindestbemessungsgrenze 1067,67 EUR
Mindestbemessungsgrenze 2019
- Mindestbemessungsgrenze 1038,38 EUR