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Mindestbemessungsgrenze

Mindestbemessungsgrenze

Die Mindestbemessungsrenze ist ein Richtwert bei der Ermittlung des monatlich zu leistenden Krankenkassenbeitrags für Selbstständige und Freiberufler.

GKV und Mindestbemessungsgrenze

In der GKV wird der zu entrichtende Beitrag zur Krankenversicherung auf Grundlage des Einkommens ermittelt. Die Mindestbemessungsgrenze legt dabei eine Mindesthöhe des für die Beitragsbemessung zu berücksichtigenden monatlichen Bruttogewinnes fest. Liegt der real erzielte Gewinn unter diesem Wert, wird dennoch der Wert der Mindestgrenze herangezogen.

Mindestbemessung für Selbstständige

Für hauptberuflich Selbständige wird das Einkommen nur innerhalb einer bestimmten Grenze herangezogen. Die Mindestbemessungsgrenze markiert dabei die untere Grenze des Einkommens, das bei der Berechnung mindestens zugrunde gelegt wird. Personen, deren Einkommen unterhalb dieser Mindestbemessungsgrenze liegt, werden bei der Beitragsberechnung so behandelt, als würden sie dieses Mindesteinkommen haben und zahlen damit den Mindestbeitrag. Es handelt sich quasi um ein fiktives Mindesteinkommen.

Gegenstück zur Mindestbemessungsgrenze ist die Beitragsbemessungsgrenze als obere Einkommensgrenze, die herangezogen wird, wenn ein Höchstbeitrag in einer Krankenkasse ermittelt werden soll.

Aktuelle Höhe der Mindestbemessungsgrenze

Mindestbemessungsgrenze 2024

  • Mindestbemessungsgrenze  1178,33 EUR

Mindestbemessungsgrenze 2023

  • Mindestbemessungsgrenze  1131,67 EUR

Mindestbemessungsgrenze 2022

  • Mindestbemessungsgrenze  1096,67 EUR

Mindestbemessungsgrenze 2021

  • Mindestbemessungsgrenze  1096,67 EUR

Mindestbemessungsgrenze 2020

  • Mindestbemessungsgrenze  1067,67 EUR

Mindestbemessungsgrenze 2019

  • Mindestbemessungsgrenze  1038,38 EUR

 

 

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