Mindestbeitrag
Für jede gesetzliche Krankenkasse kann ein zu zahlender monatlicher Mindestbeitrag errechnet werden, der sich aus dem Beitragssatz (allgemeiner Beitragssatz + Zusatzbeitrag) und der zugrunde gelegten Mindestbemessungsgrenze beim Einkommen ergibt.
Mindestbeitrag Krankenkasse für Arbeitnehmer
Ein theoretischer Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ergibt sich für Arbeitnehmer aus der Untergrenze für eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Diese Grenze liegt bei einem Bruttoverdienst von 520 Euro. Liegt das erzielte Bruttoeinkommen darüber, liegt eine Versicherungspflicht zur gesetzlichen Krankenkasse vor - Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben Beiträge abzuführen. Ein theoretischer Mindestbeitrag kann aus einem Bruttoverdienst von 520,01 Euro unter Berücksichtigung des allgemeinen Beitragssatzes + Zusatzbeitrag errechnet werden.
Mindestbeitrag Krankenkasse bei freiwilliger Versicherung
Für die freiwillige Versicherung in der GKV kann für jede Krankenkasse ein Mindestbeitrag errechnet werden. Dieser ergibt sich aus der für jedes Kalenderjahr geltenden Mindestbemessung für das zugrunde liegende Einkommen, dem allgemeinen Beitragssatz und dem jeweiligen Zusatzbeitrag der Kasse.
Auch Personen, deren Einkommen unter der Mindestbemessungsgrenze liegt, zahlen den sich aus diesem Richtwert ergebenden Mindestbeitrag.