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Lohnkonto

Lohnkonto

Das Lohnkonto ist ein Dokument, das jeder Arbeitgeber gemäß den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (§ 41 EStG) für jeden Arbeitnehmer führen muss. Diese gesetzliche Regelung ist verpflichtend und ermöglicht die korrekte Berechnung der Lohnsteuer sowie die Nachvollziehbarkeit aller gezahlten Beträge. Auch das Betriebsstättenfinanzamt spielt hier eine Rolle, da es die Einhaltung dieser Pflicht überwachen kann.

Inhalte und Aufzeichnungspflichten im Lohnkonto

Das Lohnkonto dient zur Erfassung aller wichtigen Daten und Angaben über das Dienstverhältnis eines Arbeitnehmers. Die Aufzeichnungspflichten umfassen u.a.:

  • Art und Höhe des gezahlten Lohns (z.B. Gehaltsabrechnung und Lohnabrechnung)
  • Steuerfreie Bezüge und Sachleistungen
  • Einbehaltene oder übernommene Lohnsteuer
  • Versorgungsfreibetrag und andere steuerliche Vergünstigungen

Falls die Lohnsteuer unter Berücksichtigung der Vorsorgepauschale berechnet wurde, muss der Großbuchstabe B im Lohnkonto vermerkt sein.

Zusätzliche Angaben im Lohnkonto

Neben den Basisdaten sind im Lohnkonto auch weitere Informationen zu führen, darunter:

  • Kurzarbeitergeld und Mutterschaftsgeld, das der Arbeitgeber gezahlt hat
  • Entfernungspauschale des Arbeitnehmers
  • Steuerfreie Einnahmen

Diese Einträge gelten unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses, also auch bei geringfügig Beschäftigten.

Dokumentation und Unterlagen zur Nachprüfung

Für die Nachprüfung durch das Finanzamt müssen Arbeitgeber alle relevanten Unterlagen sorgfältig aufbewahren. Dazu gehören die Lohnsteuerkarte, Gehaltsabrechnungen und sonstige Bescheinigungen über steuerlich relevante Zahlungen. Die Daten und Aufzeichnungen müssen im Absatz „Lohnkonto“ des Einkommensteuergesetzes detailliert festgehalten werden, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Jahresabschluss und Überprüfung durch das Finanzamt

Zum Ende eines jeden Jahres ist das Lohnkonto abzuschließen und für eine mögliche Prüfung durch das Finanzamt bereitzuhalten. In bestimmten Fällen kann das Finanzamt eine detaillierte Nachprüfung verlangen, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten wurden.

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