Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland haben einen gesetzlichen Anspruch auf ausreichende, bedarfsgerechte, dem Stand der Wissenschaft entsprechende medizinische Versorgung. Dazu gehören insbesondere
- Ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung
- Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Hilfs- und Heilmitteln
- Behandlungen im Krankenhaus
- Häusliche Krankenpflege
- Rehabilitationsleistungen
Bei 95% aller von den gesetzlichen Krankenkassen angebotenen Leistungen handelt es sich um sogenannte Pflichtleistungen, die jeder Versicherte unabhängig von der Kassenzugehörigkeit in Anspruch nehmen kann. Die entsprechenden Kosten werden von der Krankenkasse übernommen, allerdings nur dann, wenn die Behandlung notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. In vielen Fällen sind jedoch anteilige Zuzahlungen durch den Versicherten zu zahlen.
Neben den Pflichtleistungen bieten die gesetzlichen Krankenkassen individuell verschiedene Zusatzleistungen an, durch die der Wettbewerb der Kassen untereinander gefördert werden soll. Art, Dauer und Umfang dieser Leistungen sind in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse geregelt, man spricht daher auch von Satzungsleistungen.