Kurzzeitpflege
Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um die vorübergehende Unterbringung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung.
Inanspruchnahme
Die Kurzzeitpfflege wird in erster Linie dann in Anspruch genommen, wenn pflegende Angehörige für einen kurzen Zeitraum nicht für die Pflege zur Verfügung stehen oder um die pflegebedürftige Person nach einem Krankenhausaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vorzubereiten.
Kosten von Kurzzeitpflege
Die Kosten der Kurzzeitpflege (für Grundpflege, Behandlungspflege und Betreuung) übernimmt die Pflegekasse für eine Dauer von bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr bzw. bis zu einer Summe von 1.612 Euro pro Kalenderjahr, wobei anfallende Unterkunfts- und Verpflegungskosten in der Regel vom Versicherten selbst zu tragen sind.
Die anfallenden Kosten werden Entlastungsbetrag genannt und können sich auf bis zu 125 Euro im Monat belaufen. Die Unterbringung im Rahmen der Kurzzeitpflege wird sowohl von speziellen Kurzzeitpflegeeinrichtungen als auch von Altenpflegeheimen und Diakonien angeboten.
Wer kann Kurzzeitpflege beantragen?
Bis Ende 2015 konnten nur Menschen die Kostenübernahme der Kurzzeitpflege durch die Krankenkasse in Anspruch nehmen, die als dauerhaft pflegebedürftig eingestuft sind und eine Pflegestufe, bzw. -grad haben. Seit dem 01.01.2016 gilt diese Regelung als aufgehoben und auch Menschen ohne Pflegegrad können eine Kurzzeitpflege beantragen.