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Künstlersozialkasse

Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist die zuständige Einrichtung für die Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). Alle im Sinne des KSVG versicherungspflichtigen selbstständigen Künstler können Mitglied der KSK werden und bleiben gleichzeitig in ihrer gesetzlichen Krankenkasse weiter versichert.   

Aufgaben der Künstlersozialkasse

Befreiung von der Versicherungspflicht
Logo der Künstlersozialkasse

Demgemäß hat die KSK zwei wesentliche Aufgabenbereiche: Zum einen überprüft die KSK die Voraussetzungen der Versicherungspflicht und meldet versicherungspflichtige Künstler und Publizisten bei den jeweiligen Sozialversicherungsträgern, zum anderen ist sie für die Beitragserhebung und Beitragsverteilung an die Leistungsträger zuständig. Damit hat die Künstlersozialkasse vor allem verwaltende und organisatorische Aufgaben. Für die Durchführung der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ist die Künstlersozialkasse hingegen nicht zuständig, sie ist kein selbständiger Sozialleistungsträger. Stattdessen werden die Versicherungsleistungen nur durch die Sozialversicherungsträger der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung erbracht. Wer unter den Anwendungsbereich des KSVG fällt, kann daher seine Krankenkasse frei wählen.

Vorteile eine KSK - Mitgliedschaft

KSK-Mitglieder können gegenüber anderen selbstständigen Berufsgruppen den Vorteil in Anspruch nehmen, nur jeweils den halben SV-Beitrag für Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung aufbringen zu müssen. Die anderen 50 % werden von den abgabepflichtigten Auftraggebern bzw. vom Bund durch einen festgelegten Zuschuss finanziert. Die Verwaltungskosten der Künstlersozialkasse werden zu 100 Prozent vom Bund getragen, was ein weiterer Vorteil für die Mitglieder ist.

Künstlersozialabgabe

Die so genannte Künstlersozialabgabe ist ein prozentualer Beitrag, den die abgabepflichtigen Unternehmen und Institutionen als so genannte "Verwerter" künstlerischer und publizistischer Leistungen an die KSK abführen müssen. Durch die Abgabepflicht beteiligen sich die beauftragenden Medienhäuser, Verlage, Agenturen, Filmstudios, Theater etc. an der Finanzierung der Sozialversicherungsbeiträge für die beauftragten Künstler. Die Höhe des Abgabesatzes wird jeweils am 30. September jeden Jahres neu festgelegt. 

Kalenderjahr KSK Abgabesatz für Verwerter
2023 5,0 %
2022 4,2 %
2021 4,2 %
2020 4,2 %

 

Zuständige Aufsichtsbehörde für die KSK

Errichtet wurde die Künstlersozialkasse im Zuge des Inkrafttretens des KSVG im Jahr 1983. Die Behörde mit Sitz in Wilhelmshaven ist ein Geschäftsbereich der Unfallversicherung Bund und Bahn und steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesamtes für Soziale Sicherung ( bis Ende 2019 Bundesversicherungsamt ).

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