Krankenversichertennummer
Für jeden Versicherten gibt es eine individuelle Krankenversichertennummer. Dies wird häufig auch als Krankenversicherungsnummer bezeichnet und ist nicht zu verwechseln mit der Kassennummer.
Die Krankenversicherungsnummer (KVNR) wird jedem Versicherten von der Krankenkasse individuell zugeteilt. Mit ihr werden u.a. die Führung des Krankenversichertenkontos mittels elektronischer Datenverarbeitungsanlagen und die Abrechnung von medizinischen Leistungen durch Ärzte und andere Leistungserbringer ermöglicht.
Die Nummer ist zusammen mit anderen personenbezogenen Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Die einheitliche Krankenversichertennummer wurde mit der Umstellung auf die eGK im Jahr 2006 eingeführt. Sie gilt lebenslang und wird auch nach jedem Wechsel der Krankenkasse von der neuen Versicherung beibehalten. Zuständig für die Vergabe ist die "Vertrauensstelle Krankenversichertennummer".
Aufbau der Krankenversicherungsnummer
Die Krankenversicherungsnummer besteht je nach Krankenkasse aus 19 bis 30 Stellen. Nur zehn davon sind sichtbar auf der Gesundheitskarte aufgebracht. Diese sind immer auf der Vorderseite der Gesundheitskarte unten mittig zu finden. Sie beginnen mit einem Großbuchstaben, gefolgt von neun Ziffern. Die zehn ersten Stellen stellen den unveränderlichen Teil der Krankenversicherungsnummer dar. Jede Buchstaben-Zahlen-Kombination ist dabei einzigartig. Dieser Kombination folgen neun weitere Nummern, die veränderlich sind und die jeweilige Kassenzugehörigkeit anzeigen. Sie sind nur elektronisch sichtbar und werden verändert, wenn eine Änderung der Daten des Versicherten vorliegt. Das ist nach jedem Krankenkassenwechsel der Fall.
Krankenversichertennummer und Rentenversicherungsnummer
Durch die Einführung der Krankenversichertennummer haben die Krankenkassen jetzt ein eigenes bundesweites Instrumentarium, um ihre Versicherten identifizieren zu können. Die Rentenversicherungsnummer bildet weiterhin die Grundlage der individuellen Krankenversichertennummer. Aber aus Datenschutzgründen dürfen die beiden Nummern nicht identisch sein. Bis zum Jahr 2006 wurde die Rentenversicherungsnummer zum Teil auch von anderen Sozialversicherungsträgern wie den Kranken- oder Pflegekassen aber auch von Behörden oder Arbeitgebern zu Identifikationszwecken genutzt.
Folglich wurde die persönliche Rentenversicherungsnummer an verschiedenen Stellen gespeichert. Darin wurde die Gefahr erkannt, dass durch das Zusammenführen der einzelnen Daten detaillierte Persönlichkeitsprofile hätten entstehen können. Deshalb durfte ab 1989 die Rentenversicherungsnummer nur noch unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden, beispielsweise von den Sozialversicherungsträgern, der Künstlersozialkasse oder von der Bundesagentur für Arbeit.
Die Krankenversichertennummer wird aus der bestehenden Rentenversicherungsnummer abgeleitet. Wer noch keine Rentenversicherungsnummer hat, erhält eigens zu diesem Zweck eine.
Versichertennummer und Nummer der Versicherung
Leicht zu verwechseln und auch irreführend ist die Bezeichnung Versicherungsnummer
Diese Ziffer befindet sich unten auf der linken Seite der Gesundheitskarte und bezeichnet die Nummer der jeweiligen Krankenkasse (Kassennummer) .
Die Krankenversicherungsnummer (KVNr) wird jedem Versicherten von der Krankenkasse individuell zugeteilt. Mit ihr werden u.a. die Führung des Krankenversichertenkontos mittels elektronischer Datenverarbeitungsanlagen und die Abrechnung von medizinischen Leistungen durch Ärzte und andere Leistungserbringer ermöglicht. Die Krankenversicherungsnummer besteht je nach Krankenkasse aus 19 bis 30 Stellen (nur 10 davon sind sichtbar) und ist zusammen mit anderen personenbezogenen Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert.