Krankenhaustagegeldversicherung
Der Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung berechtigt den Versicherten im Falle eines stationären Krankenhausaufenthalts zum Erhalt eines bei Vertragsabschluss vereinbarten Geldbetrages pro Behandlungstag. Sie ist eine zusätzliche Leistung von privaten Versicherungsgesellschaften, die freiwillig abgeschlossen werden kann, auch von gesetzlich Versicherten.
Das Krankenhaustagegeld ist dabei in der Regel zeitlich unbegrenzt und steuerfrei. Die Krankenhaustagegeldversicherung soll den Versicherten vor Mehrkosten schützen, die nicht durch die Krankenversicherung abgedeckt sind (z.B. Zimmerzuzahlungen, Internetnutzungsgebühren, Fahrtkosten von Familienmitgliedern zum Krankenhaus).