Körperschaft des öffentlichen Rechts
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine Organisationsform für rechtsfähige und selbstständige Verwaltungseinheiten unter staatlicher Aufsicht.
Aufgabe von Körperschaften öffentlichen Rechts
Körperschaften öffentlichen Rechts finden sich in Bereichen, wo öffentliche Aufgaben eigenverantwortlich geregelt werden (Selbstverwaltung) und keiner unmittelbaren staatlichen Verwaltung unterliegen. Die Aufgaben und einer Körperschaft des öffentlichen Rechts werden im Gegensatz zu Unternehmen oder Vereinen nicht privatrechtlich durch Verträge geregelt, sondern unterliegen Satzungen.
Organisationsstruktur
Körperschaften öffentlichen Rechts sind zumeist mitgliedschaftlich organisiert, wobei Mitgliedschaften obligatorisch oder freiwillig sein können. Alle Ansprüche und Pflichten sowie eventuelle Gebühren der Mitglieder ergeben sich aus der festgelegten und für alle Mitglieder einsehbaren Satzung.
Beispiele für Körperschaften öffentlichen Rechts
- Gemeinden / Kommunen
- Zweckverbände
- Studierendenwerke
- gesetzliche Krankenkassen
- Ärztekammern
- Religionsgemeinschaften
Krankenkassen als Körperschaften öffentlichen Rechts
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind als Teil des Sozialversicherungssystems eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie sind von den privaten Krankenversicherungen als profitorientierte Unternehmen zu unterscheiden. Jede gesetzliche Krankenkasse gibt sich selbst eine Satzung, in welcher ihre Organisationsstruktur sowie die Beitragssätze und Leistungsansprüche der Mitglieder niedergelegt sind.