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Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist ein Organ der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung auf Bundesebene. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen der Vertragszahnärzte in Deutschland zu vertreten, die vertragszahnärztliche Versorgung sicherzustellen und Einzelheiten diesbezüglich zu regeln.

Aufbau und Finanzierung

Als Dachorganisation wird die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung aus den 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) in den Bundesländern gebildet. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat ihrem Sitz in Köln und ist, wie auch die einzelnen KZV, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie untersteht der Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums.

Finanziert wird die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung durch Mitgliedsbeiträge der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Die Höhe dieser Mitgliedsbeiträge bestimmt sich nach der Zahl der Zahnärzte, die in dem jeweiligen Bereich an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen und als Mitglieder der jeweiligen KZV wiederum Mitgliedsbeiträge entrichten.

Aufgaben

Wichtigste Aufgabe der KZBV (zusammen mit den KZV) ist es, die vertragszahnärztliche Versorgung sicherzustellen. Zu diesem Zweck schließt die Vereinigung Verträge mit Krankenkassen, in denen die Rechte und Pflichten der Vertragszahnärzte festgelegt werden, welche wiederum die Grundlage für die Behandlung der Versicherten bildet. Dabei hat die KZBV die Rechte der Zahnärzte zu wahren.

Zudem ist die KZBV unter anderem dafür zuständig, die Interessen der Zahnärzte gegenüber dem Gesetzgeber und den Aufsichtsbehörden wahrzunehmen, die Vergütung der Vertragszahnärzte zu regeln, Bundesmantelverträge abzuschließen sowie die bezirksübergreifende vertragszahnärztliche Versorgung zu regeln.

Außerdem ist die KZBV Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Über dieses Gremium nimmt die KZBV als stimmberechtigte Institution auch Einfluss auf den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

 

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